Zusammenarbeit beim Aufspüren von Harragas und Massenverurteilungen
Wie die Tageszeitung El Watan am 02.08.2012 schreibt, scheint die staatliche Abschreckung gegen Harraga die Jugendlichen nicht davon abzuhalten, immer aufs Neue auf Booten nach Europa aufzubrechen.
20 Harragas im Juli gerettet, unter ihnen Frauen und Kinder. Als Notruf funktioniert der Regionalfunk Oran von der „Agence Nationale de Radionavigation Maritime (ANRM)“. Er meldet den Notruf an die Küstenwache weiter. Der Leiter der Funkstation Kahli Moshen berichtet, dass das System jetzt zweimal funktioniert habe. Frachtschiffe haben vier Funktstationen der ANRM in der Region (Oran, Mostaganem, Béni-Saf, Ghazaouet) von Harragas auf See in Kenntnis gesetzt. Die ANRM hat die Küstenwache benachrichtigt. Die Küstenwache Oran, die dann aktiv wurde, gehört zur 2. Militärregion.
Im Monat Juli haben die Gerichte in der Region in über 12 Massenprozessen Harragas verurteilt.
Rachid Boutlélis berichtet in der Tageszeitung Le Quotidien d’Oran am 24.07.2012, dass in Ain El Turck, einem Vorort von Oran, 37 Harragas zwischen 22 und 31 Jahre vor Gericht gebracht wurden. Sie wurden kurz angehört und kamen dann in Untersuchungshaft. Sie waren von der algerischen Marine am Abend des 22.07.2012 eine Seemeilen vor Oran aufgebracht worden, abgefahren waren sie kurz vorher zur Zeit des Fastenbrechens. Die Militärs überstellten sie der Gendarmerie von El Ançor.
21 weitere Harragas wurden am 23.07.2012 vom selben Gericht zu jeweiligen Geldstrafen in Höhe von umgerechnet 500 Euro verurteilt. Eine Woche zuvor hatte dasselbe Gericht 44 Harragas – unter ihnen drei Frauen – ebenfalls zu Geldstrafen verurteilt.
500 Euro ist mehr, als die Jugendliche bei einem einfachen Job in drei Monaten vedienen könnten. Zumeist haben sie aber nicht einmal einfache Jobs.