der Freitag | 23.02.2017
Interview Matthias Lehnert ist Anwalt für Aufenthaltsrecht. Er hofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Abschiebungen nach Afghanistan als Verletzung der Grundrechte wertet
Der Freitag: Am Wochenende hat die EU mit Afghanistan ein Abschiebeabkommen vereinbart, gestern Abend startete in München erneut ein Flugzeug mit abgelehnten Asylbewerbern in Richtung Kabul. Die Regierung argumentiert, es gebe dort sichere Regionen. Stimmt das?
Matthias Lehnert: Unabhängig von den Bemühungen der EU oder der Bundesrepublik, Abschiebungen nach Afghanistan zu erleichtern, sind und bleiben sie juristisch und vor allem menschenrechtlich höchst problematisch. Wie brüchig und unsicher die Situation im Land ist, zeigt der neueste Bericht vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR). Eine Rückkehr nach Afghanistan kann eigentlich keinem Menschen zugemutet werden. Die Berichte vom UNHCR, aber auch von anderen Organisationen zeigen vielmehr, dass mehr oder weniger im gesamten Gebiet von Afghanistan noch Krieg herrscht. Es ist ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, der sich über das ganze Land erstreckt. Es gibt zwar einzelne Regionen, die weniger davon betroffen sind, aber auch dort ist die Situation fragil und unabsehbar, und die Zahl der Anschläge ist im gesamten Land im vergangenen Jahr nochmal erheblich gestiegen.