04. Dezember 2017 · Kommentare deaktiviert für „Die meisten Afghanen tauchen kurz vor der Abschiebung unter“ · Kategorien: Afghanistan, Deutschland, Schengen Migration, Social Mix · Tags:

Welt | 03.12.2017

Vor den Abschiebungsflügen nach Afghanistan taucht die Mehrheit der Abzuschiebenden kurz vorher unter.

  • Vielfach könnten die meisten schon Tage zuvor nicht aufgegriffen werden, so das bayerische Innenministerium.
  • Man wisse dann nicht, ob sie sich illegal weiter in Deutschland aufhalten oder ins Ausland gegangen sind.

Von Marcel Leubecher

Wenn alle paar Wochen ein großer Passagierjet von Deutschland nach Kabul fliegt, um einige Ausreisepflichtige in ihre Heimat zu bringen, bleiben regelmäßig gebuchte Sitze frei. Sieben solcher Sammelabschiebungen gab es, seit sie vor einem Jahr von der afghanischen Regierung erlaubt wurden. Saßen in der ersten Maschine noch 34 Afghanen, waren es bei den letzten beiden Flügen nur noch acht und 14. Vereinbart waren allerdings 50 Personen pro Sammelrückführung.

Diese Größenordnung wurde vor allem deswegen noch nie erreicht, weil mehr als die Hälfte der Abzuschiebenden vorher untertauchte. „Für eine Sammelabschiebung nach Afghanistan sieht allein Bayern jeweils etwa 50 Ausreisepflichtige vor“, teilte das Innenministerium des Freistaats auf Anfrage der WELT AM SONNTAG mit.

Aber: „Nicht erst am Tag der Abschiebung, sondern vielfach schon Tage zuvor, wenn wir versuchen, die für die Abschiebung vorgesehenen Afghanen in Ausreisegewahrsam zu nehmen, können die meisten nicht aufgegriffen werden, weil sie untergetaucht sind“, berichtete der Sprecher. Am Tag der Abschiebung bleibe „dann regelmäßig nur noch eine Größenordnung von fünf Personen, mal mehr, mal weniger, übrig, die wir abschieben können.“ Mit dieser bescheidenen Anzahl liegt Bayern im Ländervergleich aber sogar vorne.

Das Landesinnenministerium teilte weiter mit, ob die Untergetauchten „sich illegal weiter in Deutschland aufhalten oder ins Ausland gegangen sind, wissen wir nicht“. Jedenfalls würden alle zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben, damit man „im Fall des Aufgreifens Abschiebungshaft beantragen und sie so für eine spätere Sammelabschiebung vorsehen“ könne.

Einige der untergetauchten Afghanen gehen der Polizei später wieder ins Netz; von den rund 50 Ausreisepflichtigen, die Bayern jeweils in die Flieger nach Kabul setzen möchte, sind laut Ministerium „etwa ein Drittel Personen, die im Zusammenhang mit früheren Sammelabschiebungen untergetaucht waren“.

Besonders brisant ist, dass es sich bei den Untergetauchten meist um Menschen handelt, die kriminell auffällig geworden sind. Denn nach Afghanistan dürfen seit Mai nur noch Straftäter, terroristische Gefährder und solche Ausreisepflichtige abgeschoben werden, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern.

Frühzeitige Abschiebehaft erfordert juristischen Kraftakt

Dass so vielen Ausreisepflichtigen das Untertauchen gelingt, ist vor allem einem Umstand geschuldet: Die meisten der Betroffenen sind bis kurz vor der Abschiebung auf freiem Fuß. Sobald sie merken, dass es mit ihrer Abschiebung ernst wird, können sie also ihre Unterkünfte meiden. Darüber hinaus erhebt das Innenministerium in München schwere Vorwürfe: Es gebe „Grund zu der Annahme, dass sie hier auf ein breites ,Beratungsangebot‘ aus Unterstützerkreisen zurückgreifen können“.

Eine Aktivistengruppe hat man besonders im Blick: „Der sogenannte Flüchtlingsrat versucht, Abschiebungen aktiv zu verhindern“, sagte der Sprecher. Indem dieser Abschiebungstermine über seine Internetseite bekannt mache „und Tipps zum Untertauchen gibt, bewegt er sich an der Grenze der Strafbarkeit“, so die Auffassung des Ministeriums.

Lösbar wäre das Problem nur, wenn die Bundesländer mehr Ausreisepflichtige schon einige Monate vor dem Flug in Abschiebehaft nähmen. Dass dies effektiv wäre, zeigt eine weitere Erfahrung der Bayern: Dort kommen die etwa fünf Afghanen, die je Sammelabschiebung auch wirklich nach Kabul geflogen werden konnten, überwiegend direkt aus der Straf- oder Abschiebungshaft beziehungsweise aus dem Ausreisegewahrsam.

Grundsätzlich ist eine frühzeitige Unterbringung in Abschiebeeinrichtungen rechtlich möglich. Allerdings sind die Haftvoraussetzungen sehr eng gefasst. Die Beantragung bedeutet für die Ausländerbehörde in jedem Einzelfall einen juristischen Kraftakt. Zudem müssen nach der EU-Rückführungsrichtlinie Abschiebehäftlinge in Einrichtungen getrennt von Straftätern untergebracht werden. Aktuell gibt es aber nicht einmal 500 Plätze in Deutschland, und der Aufbau solcher Anstalten kommt nur langsam voran. So wird Abschiebehaft in vielen Fällen allein deshalb nicht beantragt, weil der Vollzug nicht gewährleistet ist.

Derzeit zeichnet sich nicht ab, dass die Politik das Problem in den Griff bekommt. „Solange der europäische Gesetzgeber in der Rückführungsrichtlinie und ihm folgend die deutsche Rechtsprechung die persönliche Freiheit eines Ausreisepflichtigen höher bewertet als das Interesse des Staates an der Durchsetzung der Ausreisepflicht, sind einer Ausweitung des Instrumentariums enge Grenzen gesetzt“, sagt das bayerische Innenministerium. Von den rund 200.000 Afghanen die in den vergangenen Jahren als Schutzsuchende einreisten, wurde etwa jeder zweite Antragssteller abgelehnt, doch nur rund 6000 reisten freiwillig aus oder wurden abgeschoben.

Weil auch abgelehnte Asylbewerber nach einiger Zeit als sogenannte Ausreisepflichtige einen Aufenthaltstitel erhalten können, waren Ende September laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur rund 14.000 Afghanen ausreisepflichtig. Darunter verfügten rund 10.000 über eine Duldung – weil die Rückführung trotz weiterhin bestehender Ausreisepflicht auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Dies kann etwa wegen ungeklärter Identität oder Krankheit der Fall sein.

In diesem Jahr ist der Trend bei Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen insgesamt wie auch im Falle der Afghanen rückläufig: Nur 80 Ausreisepflichtige wurden bis Ende September nach Afghanistan abgeschoben, weitere 278 in andere EU-Staaten, wie aus einer der WELT AM SONNTAG vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervorgeht. Demnach scheiterten im selben Zeitraum 16 Abschiebungen von Afghanen an Widerstandshandlungen. Am kommenden Mittwoch soll der nächste Sammelflug nach Kabul abheben, auch diesmal wurde der Termin vorher bekannt, und auch diesmal werden viele Plätze frei bleiben.

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