17. September 2017 · Kommentare deaktiviert für „Familiennachzug: Langfristig kommt etwa ein Angehöriger pro Flüchtling“ · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Welt | 17.09.2017

Der Familiennachzug erreicht langfristig etwa den Umfang der anerkannten Schutzberechtigten.

Von 1998 bis Mitte 2017 wurden rund 1,39 Millionen Visa für den Nachzug von Angehörigen nach Deutschland erteilt.

Im selben Zeitraum wurden rund 967.000 Schutzsuchende in Deutschland anerkannt.

Warum das wichtig ist:

Bisher hat die Bundesregierung noch keine Prognose zum Umfang des gesamten Familiennachzugs zu den in den vergangenen Jahren eingereisten Schutzsuchenden abgegeben.

Alarmistische Prognosen von drei oder mehr nachziehenden Familienmitgliedern pro Flüchtling sind äußerst unwahrscheinlich. Ein Langfristvergleich spricht dafür, dass durchschnittlich ungefähr ein Angehöriger nachkommen wird.

In der Vergangenheit bewegte sich der Familiennachzug etwa auf demselben Niveau wie die Flüchtlingsanerkennungen: Von 1998 bis Mitte 2017 wurden rund 1,39 Millionen Visa für den Nachzug von Angehörigen nach Deutschland erteilt, wie die WELT AM SONNTAG aus dem Auswärtigen Amt erfuhr. Im selben Zeitraum wurden rund 967.000 Schutzsuchende in Deutschland anerkannt, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage mitteilte.

Allerdings wird der Familiennachzug zu Schutzberechtigten – oder zu abgelehnten Asylbewerbern, die trotzdem nach einiger Zeit einen Aufenthaltstitel erhielten und Angehörige nachholten – weder vom Auswärtigen Amt noch von einer anderen Behörde separat erfasst. Die Angaben zum Familiennachzug enthalten alle Ausländer von außerhalb der Europäischen Union, die mit einem dafür vorgesehenen Visum zuwanderten.

Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt

Nach den Zuwanderern über das Asylsystem waren die Familiennachzügler die zweitgrößte Migrantengruppe unter Nicht-EU-Ausländern seit 1998. Nur rund jeder zehnte Nichteuropäer wanderte mit einem Visum für Arbeitskräfte zu. Zu beachten ist auch, dass jährlich etwa 20.000 der Familiennachzüge zu deutschen Staatsbürgern stattfinden. Das kann die klassische binationale Ehe oder auch der Nachzug zu Eingebürgerten sein, etwa aus der Türkei.

Beim Nachzug von Familienangehörigen ist zwischen EU-Ausländern und Drittstaatsangehörigen zu unterscheiden. Wer Angehörige aus einem EU-Staat nachholen möchte, benötigt kein Visum. Drittstaatsangehörige dürfen nur die Kernfamilie, also Ehepartner und Kinder nachholen. Bisher hat die Bundesregierung noch keine Prognose zum Umfang des gesamten Familiennachzugs zu den in den vergangenen Jahren eingereisten Schutzsuchenden abgegeben. Für die größte Gruppe der Syrer geht sie von ungefähr einem nachziehenden Angehörigen pro Flüchtling aus.

Wie stark der Familiennachzug im kommenden Jahr ausfallen wird, hängt auch von einer Entscheidung der künftigen Bundesregierung ab: Bis März kommenden Jahres ist der Familiennachzug für die sogenannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Das sind meist Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak, die nicht wegen ihrer politischen oder religiösen Überzeugung verfolgt werden, sondern allgemein vor Gefechtshandlungen fliehen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich noch nicht entschieden, ob sie – der gemeinsamen Position der Unionsinnenpolitiker folgend – diese Aussetzung verlängern möchte. Die CSU und auch einige CDU-Politiker fordern neben der weiteren Aussetzung des Nachzugs zu den „Subsidiären“ eine generelle Obergrenze für die humanitäre Zuwanderung einschließlich des Familiennachzugs zu Flüchtlingen.

Mit einem entsprechenden Visum nachziehende Frauen und Kinder von Flüchtlingen stellen selbst keine Asylanträge und sind deswegen nicht in den veröffentlichten Schutzsuchenden-Statistiken enthalten. Die von der Bundesregierung genannten 890.000 Schutzsuchenden für das Jahr 2015 und die 280.000 für 2016 beziehen sich nur auf jene Zuwanderer, die ohne Visum einreisten und um Schutz baten.

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