09. November 2014 · Kommentare deaktiviert für Dublin Urteil: Abschiebungen nach Italien gehen trotzdem weiter · Kategorien: Italien · Tags:

NZZ.ch

„Nach Dublin-Urteil

Intensivere Asyl-Zusammenarbeit mit Italien

Davide Scruzzi

Die Schweiz steht mit Italien in Kontakt, um die Rückführung von Flüchtlingen getreu dem neuen Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte umzusetzen. Dies erklärt Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration, in einem Interview.

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat anfangs Woche in einem konkreten Fall entschieden, dass eine afghanische Flüchtlingsfamilie nicht von der Schweiz nach Italien abgeschoben werden kann. Der Grund: In Italien ist die Betreuung der Flüchtlinge mangelhaft. In einem Interview mit den Zeitungen «Tages Anzeiger» und «Bund» erläutert Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration (BfM), das weitere Vorgehen. Im Gegensatz zu Dänemark wolle die Schweiz Rückführungen nach Italien nicht prinzipiell ausschliessen. Man stehe bereits mit Italien in Kontakt, erklärt Gattiker. Ziel sei ein effizientes und pragmatisches Verfahren.

Liste von Unterkünften

Es sei denkbar, dass Italien der Schweiz neu nicht nur die Region nenne, in die überstellten Asylbewerber untergebracht werden sollen, sondern auch die Unterkunft, so der BfM-Direktor. Italien könne eine überprüfbare Liste mit familientauglichen Unterkünften erstellen. Eine nochmalige Prüfung des Asylgesuchs durch die Schweiz hält Gattiker indes für eine schlechte Idee, weil dies «das Dublin-System unterlaufen» würde. Einen Austritt aus dem System hält Gattiker für den «Worst Case». Die Schweiz würde dann zum Ersatz-Asylland von Europa.

System der Solidarität?

Die Schweiz habe im Übrigen deswegen in jüngster Zeit weniger Asylsuchende nach Italien abgeschoben, weil dort aufgrund des grossen Ansturms weniger Registrierungen stattfänden und so Rückführungen nicht möglich seien, so Gattiker. […]“

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