03. November 2014 · Kommentare deaktiviert für Racial Profiling, Verwaltungsgericht Koblenz · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Zum Racial Profiling auf Bahnstrecken

„Das Gericht ist der Ansicht, dass damit die Überprüfung des Paares nicht legitimiert werden kann. Denn die Bahnstrecke Mainz-Köln könne nicht zur illegalen Einreise genutzt werden, da sie nur über deutsches Staatsgebiet verläuft. Auf der Strecke sei vielleicht eine illegale Weiterreise möglich – etwa nach Ankunft auf dem Flughafen Frankfurt. Aber das Gesetz rechtfertigt nur Kontrollen zum Kampf gegen illegale Ein-, nicht aber Weiterreisen.“

Artikel hier: Rhein-Zeitung

Die Anwaltskanzlei, die das erstritten hat, schreibt dazu: § 22 Abs. 1a BPolG sei ja nur zur Verhinderung illegaler Einreise da. Weder beim Einsteigen in Mainz oder anderen Stationen der Bahn noch beim Aussteigen noch in der Bahn selbst könnte aber illegal eingereist werden, weil die kontrollierte Person ja schon im Land sei. § 22 Abs. 1a BPolG sei daher allenfalls an Flughäfen oder in Strecken mit Grenzanbindung anwendbar.

Wenn sich diese Auffassung durchsetzt, dann war es das mit den Kontrollen in den Bahnhöfen und Regionalzügen, die nicht in Grenznähe sind. Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet, dann wird es noch eine Pressemitteilung dazu geben.

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