Gemeinsame Presseinformation von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin vom 31. Oktober 2012
Protest ermöglichen – Versammlungsfreiheit achten
Gesundheit der hungerstreikenden Flüchtlinge nicht aufs Spiel setzen
Bundesinnenministerium treibt Asylsuchende in die Verzweiflung
Seit dem 24. Oktober 2012 befinden sich auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor rund 15 Flüchtlinge im unbefristeten Hungerstreik aus Protest gegen diskriminierende Sondergesetze wie Residenzpflicht und Lagerzwang. Die Polizei untersagt ihnen die Nutzung jeglicher wärmender Gegenstände wie Isomatten und Schlafsäcke. Dazu erklären der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL:
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht durch schikanöse Auflagen eingeschränkt werden. Bei Temperaturen unter Null ist eine Dauerkundgebung ohne Kälteschutz nicht möglich. Mit dem Verbot, ein Zelt aufzustellen und Schlafsäcke und Sitzunterlagen zu verwenden, versuchen die Berliner Polizei und das Bezirksamt Mitte den Protest der Flüchtlinge zu verhindern. Die Gesundheit der Hungerstreikenden wird dadurch in nicht zu verantwortender Weise gefährdet.
PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin sind im hohen Maße besorgt über die Gesundheit der Streikenden und entsetzt über die Blockadehaltung des Bezirks Mitte und das Vorgehen der Polizei.
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