Quelle: Netztpolitik.org | 16.12.2016
Wer darf auf welche Daten von Geflüchteten zugreifen? Die Qualität in der „Verdatung“ dieser Menschen hat ein Niveau erreicht, das vor wenigen Jahren noch undenkbar schien. Erhoben werden längst nicht nur Name und Herkunft, sondern auch Gesundheitsinformationen und biometrische Daten für die Asyl-Fingerabdruckdatei des Bundeskriminalamts. Der Datenberg ist auch Geheimdiensten zugänglich.
Es existiere kein geregeltes Verfahren der Registrierung mehr, die Behörden wüssten nicht mehr, wer sich in Deutschland aufhalte, die Innere Sicherheit sei gefährdet. So lauteten die Klagen von OrdnungspolitikerInnen angesichts der ab Mitte 2015 stark gestiegenen Zahl von Asylsuchenden. Das „Datenaustauschverbesserungsgesetz“ sollte deshalb die Verwaltung der Geflüchteten optimieren und zugleich den datenmäßigen Zugriff von Polizei und Geheimdiensten sichern.
Dies ist ein Gastbeitrag von Dirk Burzcyk. Es ist eine gekürzte Fassung seines Beitrag in der aktuellen CILIP, Heft 111, S. 25-32. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der CILIP-Redaktion.
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