23. September 2016 · Kommentare deaktiviert für „Ungarn: Terrorprozess rollt Grenzschließung vor einem Jahr auf“ · Kategorien: Ungarn · Tags:

Quelle: derStandard

Syrer wegen Tumulten in Röszke vor Gericht, schon zehn Verurteilungen, UNHCR widerspricht Anklage

Irene Brickner

Szeged / Röszke / Budapest – Zum Thema Flüchtlinge konzentriert sich die Aufmerksamkeit in Ungarn dieser Tage auf die Abstimmung über die im Land ungeliebten Aufnahmequotenpläne der EU. Der Terrorprozess gegen einen Syrer, der am Freitag in der südungarischen Stadt Szeged beginnt, stößt in der Öffentlichkeit auf wenig bis gar kein Interesse. Nur linke Gruppen und kleinere Flüchtlingshilfsorganisationen haben das Verfahren derzeit im Fokus.

Dabei, so Ernö Simon, Sprecher des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) in Ungarn, gehe damit eine „höchst wichtige“ Causa weiter. Auch das ungarische Helsinki-Komitee hat das Verfahren unter Beobachtung: Es richtet sich gegen elf Personen und hat ursächlich mit dem am 16. September 2015 erfolgten flüchtlingspolitischen Verschärfungen in dem mitteleuropäischen Land zu tun.

Angeklagter lebte auf Zypern

An diesem Tag wurde auch Ahmed H. am serbisch-ungarischen Grenzübergang Röszke festgenommen: ein syrischer Staatsbürger, der früher auf Zypern als Geschäftsmann gelebt haben soll. Er selbst soll angegeben haben, nach Röszke gereist zu sein, weil er dort seine aus Syrien geflohenen Eltern erwartet habe.

Am 16. September war in Ungarn ein Gesetz in Kraft getreten, das „illegale Einwanderung“ mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Gleichzeitig waren die Grenzzäune geschlossen worden: eine Maßnahme, die Flüchtlingen und Migranten auf der Westbalkanroute verunmöglichte, Ungarn weiterhin in Richtung Österreich, Deutschland und andere EU-Staaten zu durchqueren. Die Fluchtroute verlagerte sich in der Folge durch Kroatien und Slowenien.

Angeklagter hatte Megafon

Laut Anklage soll H. in dieser prekären Situation am geschlossenen Grenzzaun per Megafon Anordnungen für einen Sturm auf die Absperrung erteilt haben. Hinter dem Zaun, auf serbischer Seite, hätten sich zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Hundert Migranten und Flüchtlinge angesammelt gehabt.

Am frühen Nachmittag, so die offizielle Darstellung, sei der Angriff auf den Zaun dann auch erfolgt, mit H. als einem der Ersten. Der Sturm sei abgewehrt, 29 Personen seien festgenommen worden. Darunter H., der Rädelsführer, und – so ein Sicherheitsberater des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán damals – ein „den Behörden bekannter Terrorist“. Auf Terrorismus stehen in Ungarn bis zu zwanzig Jahre Haft.

UHCR-Schilderung

Im Gespräch mit dem Standard widerspricht UNHCR-Ungarn-Sprecher Simon dieser offiziellen Version. Er sei selbst als Beobachter vor Ort und somit Augenzeuge der Ereignisse gewesen. H. habe durch das Megafon in schlechtem Englisch vielmehr Sätze wie „Lasst uns weiter!“ und „Wir lieben Ungarn“ geäußert. Schon am Vormittag des 16. September, so der UNHCR-Sprecher, seien aus dem Flüchtlingspulk jenseits des Zaunes Steine geflogen. Der Druck auf die Absperrung habe zugenommen.

Die ungarische Polizei habe daraufhin Tränengas und Wasserwerfer eingesetzt. Doch nach etwa einer halben Stunden sei es zu einem Rückzug gekommen. Simon: „Hinterm Zaun waren auf ungarischer Seite auf einmal 80 bis 100 Meter Platz.“

Tür im Zaun war offen

Dann sei eine im Zaun befindliche Tür plötzlich offen gewesen – wer das zu verantworten gehabt habe, sei unklar. Im Glauben, die Grenze sei wieder geöffnet worden, seien immer mehr Flüchtlinge und Migranten auf ungarischen Boden geströmt: „Zuerst junge Männer, dann auch Familien mit Kindern und alten oder behinderten Personen.“ Als deren Zahl auf rund 200 angewachsen sei, hätten ungarische Antiterroreinheiten eingegriffen, „in aller Härte“.

Von den 29 Festgenommenen – großteils Syrer und Iraker – wurden 18 in der Folge wieder freigelassen. Elf Personen kamen in Untersuchungshaft und wurden angeklagt, neben Ahmed H. etwa auch eine 63-jährige, an einem Auge blinde, Syrerin sowie ein im Rollstuhl sitzender Iraki.

Ein bis drei Jahre Haft für zehn andere Für die beiden übernahm das ungarische Helsinki-Komitee die Verteidigungskosten. Sie und acht andere wurden vor drei Monaten, am ersten Juli 2016 wegen „illegaler Einwanderung“ zu – nicht rechtskräftigen – Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt. Sie wurden in der Zwischenzeit allesamt aus der Haft entlassen – und sollen Ungarn den Rücken gekehrt haben. Dem Prozess gegen Ahmed H. blickt UNHCR-Sprecher Simon mit Sorge entgegen – und mit einer Hoffnung: „Dass dieses Verfahren fair und rechtsstaatlich über die Bühne geht.“

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