„[…] Die Kommission bemängelt insbesondere den generellen Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Nach den geltenden Regeln erhalten nur Arbeitnehmer und Selbständige Hartz-IV-Leistungen, nicht aber Migranten, die aus anderen Gründen ins Land kommen. „Auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach einer Arbeit suchen, muss demnach der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden“, sagte die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Dorothee Frings, der SZ. Die EU verlange in der Stellungnahme, jeden Fall einzeln zu beurteilen. Auch wenn es in dem Verfahren um eine Arbeitslose gehe, würde ein entsprechendes Urteil „auch für Arbeitssuchende den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern“, sagte Frings. In dem Schriftsatz betont die Kommission das europarechtliche Gebot, dass EU-Bürger in der gesamten Union gleich behandelt werden sollen. […]“
via Hartz IV für Ausländer: Brüssel kritisiert Sozialsystem – Politik – Süddeutsche.de