04. Dezember 2013 · Kommentare deaktiviert für EU Mittelmeer Task Force und weitere Maßnahmen · Kategorien: Europa, Mittelmeerroute · Tags: , ,

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Lampedusa und die Folgen: Konkrete Maßnahmen sollen Verlust von Leben im Mittelmeer verhindern und Bewältigung von Migrations- und Asylströmen verbessern

[siehe auch: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO]

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Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 4. Dezember 2013

Lampedusa und die Folgen: Konkrete Maßnahmen sollen Verlust von Leben im Mittelmeer verhindern und Bewältigung von Migrations- und Asylströmen verbessern

Infolge der Tragödie von Lampedusa – eine der vielen, die Europa in den letzten Jahren erlebt hat – haben die Staats- und Regierungschefs sowie die Bürger der EU in noch nie da gewesener Weise Maßnahmen gefordert. Heute legt die Kommission einen Vorschlag darüber vor, wie die Solidarität und die gegenseitige Unterstützung verstärkt werden können, um den Tod von Migranten im Mittelmeer zu verhindern.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind das Ergebnis der Arbeit der Mittelmeer-Task Force unter dem Vorsitz der Kommission und sollen die EU-Strategien und -Instrumente kurz- und mittelfristig unterstützen.

„Die Tragödie von Lampedusa vor zwei Monaten hat in ganz Europa sehr heftige und emotionale Reaktionen ausgelöst. Unzählige Stimmen haben gefordert, dass gehandelt werden muss, um solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern. Diese Empörung ist nicht zurückgegangen. Heute legen wir Maßnahmen und Vorschläge für eine wirklich europäische Reaktion vor, die etwas bewirken kann. Dies ist die einmalige Gelegenheit, zu zeigen, dass sich die EU auf Solidarität und konkrete Unterstützung gründet, und ich rufe die Mitgliedstaaten auf, sie zu nutzen. Jetzt ist die Zeit zum Handeln“, so Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.

Die Task Force ermittelte konkrete Maßnahmen in fünf Hauptbereichen:

1) Grenzüberwachung, die hilft, Leben zu retten

Europa muss in der Lage sein, Notleidenden zu helfen, indem es seine Grenzkontrolleinsätze verstärkt und seine Kapazität für das Aufspüren von Booten im Mittelmeer erhöht.

Eine neue Strategie, mit der dieses Ziel erreicht werden soll, stellte Frontex der Task Force vor. Im Rahmen dieser Strategie sollen die Patrouillen in dem Gebiet auf einer gemeinsamen Plattform – von Zypern bis Spanien – koordiniert werden, wobei der Schwerpunkt auf den wichtigsten Migrationsrouten liegt. Die Aktionen im Rahmen der Überwachung nationaler Grenzen werden vollständig mit denen von Frontex koordiniert. Zusammen bilden sie ein europäisches Patrouillennetz. Dieses europäische Patrouillennetz soll sich auf die wichtigsten Migrationsrouten von Zypern bis Spanien konzentrieren, ein frühes Entdecken und Eingreifen ermöglichen und so das Leben von Migranten in Seenot retten. Schätzungen von Frontex zufolge würde die Umsetzung dieser neuen Strategie zusätzliche Mittel in Höhe von rund 14 Mio. EUR pro Jahr erfordern.

Das seit kurzem betriebsfähige Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) ist Teil dieser Bemühungen (IP/13/1182 und MEMO/13/1070). Es liefert ein genaueres Bild der Geschehnisse auf See und stärkt den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit in und zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit Frontex. Über die neu eingerichteten nationalen Koordinierungszentren und Frontex werden Informationen über Zwischenfälle und Patrouillen sofort verbreitet.

Kapitänen und Handelsschiffen sollte eindeutig klargemacht werden, dass sie keinerlei Sanktionen zu befürchten haben, wenn sie Migranten in Seenot helfen, und dass schnelle und sichere Ausschiffungspunkte verfügbar sein werden. Es muss klar sein, dass ihnen für derartige Hilfeleistungen keine negativen rechtlichen Folgen drohen, sofern sie gutgläubig handeln.

2) Unterstützung und Solidarität

Zwar müssen alle Mitgliedstaaten über effiziente Asyl-, Migrations- und Integrationssysteme verfügen, doch benötigen diejenigen, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind, besondere Unterstützung. Daher sollten neue Instrumente bereitgestellt werden.

Was die finanzielle Unterstützung angeht, so stellt die Kommission insgesamt Mittel (einschließlich Soforthilfemittel) in Höhe von bis zu 50 Mio. EUR zur Verfügung. Um Italien zu unterstützen, wurden 30 Mio. EUR bereitgestellt, unter anderem für Grenzüberwachungsaktionen im Rahmen des Frontex-Mandats. Den anderen Mitgliedstaaten wurden 20 Mio. EUR zugewiesen, unter anderem für die Verbesserung ihrer Aufnahme-, Bearbeitungs-, Überprüfungs- und Registrierungskapazitäten.

Wichtige neue Instrumente wie die „unterstützte Bearbeitung“ von Asylanträgen wurden entwickelt. Hierbei werden Beamte der Mitgliedstaaten in Länder an den Außengrenzen entsandt, um zu helfen, Asylanträge effizient und wirksam zu bearbeiten. Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, das eine wichtige Rolle dabei spielt, die Solidarität der Mitgliedstaaten in die Länder zu lenken, die unter erheblichem Druck stehen.

3) Bekämpfung von Menschenhandel, Schmuggel und organisierter Kriminalität

Die praktische Zusammenarbeit und der Informationsaustausch, auch mit Drittländern, müssen verstärkt werden.

Zu den Initiativen in diesem Bereich zählen folgende: – eine größere Rolle und mehr Ressourcen für Europol, um die Koordinierung der anderen EU-Agenturen, die in den Bereichen Menschenschmuggel und Bekämpfung organisierter Kriminalität arbeiten, zu ermöglichen, – eine Überarbeitung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zum Menschenschmuggel (Richtlinie 2002/90/EG und Rahmenbeschluss 2002/946/JI), indem die wirksame Bekämpfung von Schmuggel mit der Notwendigkeit, die Kriminalisierung von humanitärer Hilfe zu vermeiden, in Einklang gebracht wird, – die weitere Unterstützung von Programmen für den Kapazitätenaufbau, um dem Menschenschmuggel und -handel in Nordafrika, den wichtigsten Herkunftsländern und Erstasylländern entgegenzuwirken (unter anderem durch Schulungen für Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten).

Aus Schätzungen von Europol geht hervor, dass für die Verstärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Schmuggel zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 400 000 EUR pro Jahr erforderlich sein werden.

4) Regionaler Schutz, Neuansiedlung und Möglichkeiten der legalen Einreise nach Europa

Im Bereich der Neuansiedlung könnten die Mitgliedstaaten mehr tun, um sicherzustellen, dass Schutzbedürftige sicher in der EU ankommen. Im Jahr 2012 siedelten zwölf Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Litauen, die Niederlande, Portugal, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich) 4 930 Personen neu in der Union an. Die USA siedelten im selben Zeitraum mehr als 50 000 Personen neu an.

Wenn sich alle Mitgliedstaaten an Neuansiedlungsmaßnahmen beteiligen und eine entsprechende Zahl von Plätzen zur Verfügung stellen würden, könnte die EU weitere Tausende Menschen aus Flüchtlingslagern neu ansiedeln. Um Anreize für Neuansiedlungen zu schaffen, werden im Zeitraum 2014-2020 EU-Mittel für die Unterstützung weiterer Bemühungen und zusätzlichen Engagements in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission plant, einen Pauschalbetrag von 6000 EUR je neu angesiedeltem Flüchtling bereitzustellen.

Die Kommission ist bereit, Möglichkeiten für eine geschützte Einreise in die EU zu prüfen. Eine solche könnte Nicht-EU-Bürgern die Möglichkeit geben, von außerhalb der EU Asyl zu beantragen, ohne sich auf die schwierige Reise in Richtung Europa zu begeben. Dies wird in den kommenden Monaten genauer festgelegt, insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte über die Zukunft der Innenpolitik.

Um die Schutzkapazitäten in den Regionen, aus denen viele Flüchtlinge stammen, zu erhöhen, sollten die vorhandenen regionalen Schutzprogramme verstärkt und ausgeweitet werden. So muss insbesondere ein stärkeres regionales Schutzprogramm für Nordafrika (Libyen, Tunesien und Ägypten) durch das neue regionale Schutz- und Entwicklungsprogramm für Syrien verstärkt werden. Neue regionale Schutzprogramme sollten künftig weitere wichtige Länder der Sahelzone umfassen.

Die EU und die Mitgliedstaaten sollten sich darum bemühen, neue legale Wege nach Europa zu öffnen: Die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer (MEMO/13/941) sollte in vollem Umfang umgesetzt werden, und die Kommission hofft, dass sich die beiden gesetzgebenden Organe bald über ihren Vorschlag für eine Richtlinie einigen werden, die die Einreise in die EU und den vorübergehenden Aufenthalt für Studenten, Wissenschaftler und andere Personengruppen aus Drittstaaten einfacher und attraktiver macht (IP/13/275 und MEMO/13/281).

5) Aktionen in Zusammenarbeit mit Drittländern

Die Europäische Kommission hat unlängst die Verhandlungen über die Mobilitätspartnerschaften mit Tunesien und Aserbaidschan abgeschlossen. Diese Partnerschaften werden bald zu den fünf bereits bestehenden mit Kap Verde, Moldau, Georgien, Armenien und Marokko hinzukommen. Mobilitätspartnerschaften ermöglichen die Schaffung zusätzlicher regulärer Migrationsmöglichkeiten und helfen den betreffenden Ländern, ihre Kapazitäten für das Angebot von Schutz in der Region und die Wahrung der Menschenrechte in ihrem Hoheitsgebiet weiterzuentwickeln. Zugleich ermöglichen sie auch eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schmugglern und Menschenhändlern, die Migranten ausbeuten.

Diplomatische Maßnahmen sollen darauf ausgerichtet werden, in unseren Mobilitätsdialogen mit Drittländern weitere Ergebnisse zu erzielen. So sollten beispielsweise neue Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit mit weiteren Ländern des südlichen Mittelmeerraums, insbesondere mit Ägypten, Libyen, Algerien und dem Libanon, eingeleitet werden.

Andere diplomatische und politische Initiativen sollten darauf abzielen, die Zusammenarbeit von Transit- und Herkunftsländern bei der Zerschlagung von Schleusernetzen, der Bekämpfung von Schmuggel sowie bei der Rückübernahme irregulärer Migranten sicherzustellen.

Informationskampagnen könnten bei der Sensibilisierung für die Gefahren irregulärer Migrationskanäle und für die Bedrohung durch Schmuggler und Schleuser sowie bei der Aufklärung über legale Migrationsmöglichkeiten helfen.

Die Arbeit der Task Force

Auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im Oktober vereinbarten die Mitgliedstaaten die Einrichtung einer Task Force unter der Leitung der Kommission (GD Inneres). Der Europäische Rat begrüßte dies auf seiner Tagung im Oktober.

Die Task Force kam am 24. Oktober und am 20. November zusammen. Neben sämtlichen Mitgliedstaaten nahmen Frontex und andere EU-Agenturen (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen, Europol, Grundrechteagentur, Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs) sowie der Europäische Auswärtige Dienst an diesen Zusammenkünften teil.

Weitere Einrichtungen wurden von der Task Force konsultiert, unter anderem die assoziierten Länder, der UNHCR, die Internationale Organisation für Migration, das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung, das Zentrum für Migrationspolitik, die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, das UNODC und Interpol.

Nächste Schritte

Die Kommission wird den Justiz- und Innenministern am 5. und 6. Dezember Bericht erstatten. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember sollen weitere Gespräche stattfinden und Beschlüsse gefasst werden.

Langfristigere Initiativen werden auch Teil der Überlegungen im Zusammenhang mit dem Post-Stockholm-Programm sein, in dem die Herausforderungen und Prioritäten für die Innenpolitik in den kommenden Jahren erörtert werden.

Nützliche Links

Communication on the work of the Task Force of the Mediterranean

MEMO/13/862: EU-Maßnahmen im Bereich Migration und Asyl (in englischer Sprache)

Website von Cecilia Malmström

Kommissarin Malmström auf Twitter

Website der GD Inneres

Die GD Inneres auf Twitter

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