17. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für „Inhaftierung ankommender MigrantInnen und Asylsuchenden ist in EU eher die Regel als die Ausnahme“ (Rotes Kreuz) · Kategorien: Deutschland, Europa · Tags:

Document in English see link : http://redcross.eu/en/upload/documents/pdf/2013/Migration/RCEU%20Letter%20on%20the%20recast%20reception%20directive.pdf

We are concerned that detention of migrants and asylum seekers in Europe is increasingly becoming the rule rather than the exception

17. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Flüchtlingsprotest: Gerichtsprozess wegen Besetzung nigerianischer Botschaft, Berlin 18.06.2013 · Kategorien: Deutschland · Tags: , ,

[english translation will follow soon – pls translate to other languages]

Pressemitteilung The VOICE Refugee Forum Germany und der Karawane für
die Rechte von Geflüchteten und Migrant_innen in Deutschland vom 17.6.13

Juristische Kriminalisierung von Menschenrechtsaktivisten nach massiver
Polizeigewalt bei der Besetzung der nigerianischen Botschaft am
15.10.2012 – Polizeiübergriffe sollen ignoriert werden

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17. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für UnfAir-Berlin – Protestaktion gegen Charterabschiebungen im Flughafen Tegel · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Pressemitteilung
Berlin, 17.6.2013

UnfAir-Berlin – Protestaktion gegen Charterabschiebungen im Flughafen Tegel

Gestern nachmittag versammelten sich etwa 20 AktivistInnen im Flughafen Tegel und verwandelten kurzfristig das Terminal C, welches ausschließlich von Air Berlin genutzt wird, in eine Protestzone gegen Abschiebungen. Mit Transparenten, Aufklebern, Flyern, Kotztüten sowie kurzen Redebeiträgen über eine Lautsprecheranlage wurde gut sicht- und nicht überhörbar auf die zentrale Rolle von Air Berlin als Charterabschiebe-Airline Nr. 1 aufmerksam gemacht. Auf einer großen Weltkarte, auf der Air Berlin alle ihre Flugziele präsentiert, wurden ihre Abschiebeflugrouten eingezeichnet und der sofortige Stopp der Charterabschiebungen von UnfAir-Berlin gefordert (siehe angehängte Fotos).

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16. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Flüchtlingstribunal Berlin: „Ihr zerstört unsere Länder“ · Kategorien: Deutschland · Tags:

»Ihr zerstört unsere Länder«

Flüchtlingstribunal in Berlin klagt deutsche Regierung an

Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/824523.ihr-zerstoert-unsere-laender.html

500 Flüchtlinge aus ganz Deutschland halten in Berlin ein Tribunal gegen die Bundesrepublik ab. Sie prangern »koloniales Unrecht« an und beklagen die Lebensumstände in ihren Heimatländern sowie in Flüchtlingslagern. Weiterlesen »
16. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Türkei Protest Berlin, Demo 16.06.2013 · Kategorien: Deutschland, Türkei · Tags:

DAYANIŞMA YÜRÜYÜŞÜ / SOLI-DEMO
16.06.2013 Pazar / Sonntag, Saat 15:00 Uhr
Kottbusser Tor (Direniş Çadırı`nın önü)

Bizler, direnişin Berlin dayanışmacıları olarak direnişcilerin taleplerine sahip çıkmak, direnişle dayanışmak, AKP Diktatörlügü`nü ve polis şiddetini bir kez daha protesto etmek için yapacağımız yürüyüşe herkesi katılmaya çağırıyoruz.

Um sich mit dem Widerstand zu solidarisieren, um die Stimme der Protestierenden auch hier erklingen zu lassen, um gegen die AKP-Diktatur und die brutale Räumung des Takzimplatzes erneut zu protestieren, rufen wir alle dazu auf, sich an unserer Demonstration zu beteiligen.

HER YER TAKSİM HER YER DİRENİŞ!
TAKSIM IST ÜBERALL, ÜBERALL IST WIDERSTAND!

Veranstalter: HER YER TAKSİM HER YER DİRENİŞ BERLİN İNİSİYATİFİ


ARI Berlin – Antirassistische Initiative e.V.

NEUE ADRESSE: c/ Allmende
Kottbusser Damm 25-26
10967 Berlin

15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Bremen: Laye Condé-Demo | linksunten.indymedia.org · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Bremen: Laye Condé-Demo | linksunten.indymedia.org.

15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrische Flüchtlinge, Aufnahmeprogramm Deutschland · Kategorien: Deutschland, Syrien · Tags:

Liebe KollegInnen,

anbei ein Versuch eines Überblicks über die aktuellen Regelungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Für Anregungen, Korrekturen und Kritik bin ich dankbar!

Achtung: Der Flüchtlingsrat bietet keine Einzelfallberatung für Flüchtlinge und ihre Angehörigen zu diesen und anderen Fragen an!!!

Bitte wenden Sie sich ggf an eine Beratungsstelle vor Ort:
http://www.asyl.net/index.php?id=links_und_adressen
oder an den UNHCR (siehe unten Nr. 2)

1. BMI regelt Aufnahmeprogramm für 5000 syrische Flüchtlinge

2. UNHCR startet Webformular für syrische Familienangehörige im Libanon

3. Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

4. Aufenthaltserlaubnis zum BAföG-Bezug für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung

5. Illegale Einreise, Asylantrag und Flüchtlingsanerkennung

6. Aufenthaltserlaubnis zum Flüchtlingsschutz für Syrer auch ohne Asylverfahren möglich

 

1. BMI regelt Aufnahmeprogramm für 5000 syrische Flüchtlinge

Am 30.5.2013 hat das Bundesinnenministerium die Aufnahmeanordnung  zur Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen aus Syrien veröffentlicht:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Aufnahmeanordnung-syrische-Fluechtlinge_2013.pdf

Über dieses Programm können Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen werden, die sich derzeit im Libanon befinden.

Für die Auswahl sollen folgenden Kriterien gelten (vgl. Wortlaut Aufnahmeanordnung)

  1. Schutzbedürftige, die bis zum 31.3.2013 bei UNHCR oder Caritas Libanon registriert waren (Kinder mit Eltern, gefährdete Frauen, religiöse Minderheiten, sowie max. 3% Schwerstkranke).
  2. Personen mit Bezügen nach Deutschland (Familienangehörige, deutsche Sprachkenntnisse, Voraufenthalt, aufnahmebereite Institutionen syrischer religiöser Minderheiten). Vorrangig sollen hierbei Personen aufgenommen werden, für die Verpflichtungserklärungen vorliegen oder die Bereitschaft Dritter einen Beitrag zur Lebensunterhaltssicherung zu leisten erklärt wurde.
  3. Personen, die sich im Hinblick auf den „Wiederaufbau Syriens nach Konfliktende“ in Deutschland weiterqualifizieren wollen.

Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus anderen Erstaufnahmestaaten soll ausnahmsweise möglich sein, wenn schon Kontakt zu einer deutschen Botschaft besteht. Hinsichtlich der Aufnahmekriterien wurde bekannt, dass 1000 Menschen aus dem Kontingent bei den deutschen  Botschaften aufgenommen werden sollen, das bereits besteht.

Die übrigen 4000 sollen zu je einem Drittel nach den o.g. Kriterien ausgewählt werden: Schutzbedürftige, Familienangehörige, Menschen mit besonderen Potenzialen für die syrische Gesellschaft.

Das Kontingent für Familienangehörige (ca. 1300 Menschen) soll vom UNHCR Berlin über das u.g. Webformular ermittelt und an den UNHCR Libanon gesandt werden, der die Daten überprüft.

Nach einer 14tägigen Erstaufnahme in Niedersachsen in den Lagern Friedland und Bramsche erfolgte eine bundesweite Verteilung (wie bei Asylsuchenden) nach dem „Königsteiner Schlüssel“ in analoger Anwendung des § 24 AufenthG. Es soll eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 23 Abs. 2 (AufenthG) für zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt werden. Die aufgenommenen Flüchtlinge haben Anspruch auf Sozialleistungen (Hartz IV bzw bei Erwerbsunfähigkeit Sozialhilfe), Kindergeld, eine sofortige unbeschränkte Arbeitserlaubnis und einen Integrationskurs. Solange Sozialleistungen bezogen werden wird eine Wohnsitzauflage für den Zuweisungsort erteilt. Familiennachzug ist nur unter den im AufenthG genannten allgemeinen Voraussetzungen vorgesehen (Visumsverfahren, Lebensunterhaltsicherung), siehe dazu aber weiter unten.

 

2. UNHCR startet Webformular für syrische Familienangehörige im Libanon

UNHCR Berlin bietet ein Webformular, in dem syrische Familienangehörige, die beim UNHCR in Libanon oder der Caritas Libanon registriert sind, für das Kontingent angemeldet werden können:

http://www.unhcr.de/unhcr/in-deutschland/aufnahmeprogramm-syrien.html

NUR das Webformular ist ausschlaggebend. Es werden keine Anträge per Post, Liste, Fax, Email usw. angenommen. Eine Anmeldung erfolgt nur, wenn das Webformular vollständig ausgefüllt ist.

Der UNHCR Berlin hat eine Hotline zum Aufnahmeprogramm aus Libanon eingerichtet:
Telefon 030-202202-21, Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr.

Nicht zuletzt mit Blick auf die BMI-Maßgabe, syrische Flüchtlinge nur aus dem Libanon aufzunehmen, und nur UNHCR-registrierte Flüchtlinge aufzunehmen, dürfte es u.E. Sinn machen, dass Familienangehörige sich auch dann mit dem web-Formular an den UNHCR wenden, wenn sie um Einreiseunterstützung für Ihre Verwandten in anderen Erstaufnahmestaaten bitten (siehe auch unter 3.)

 

3. Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

DIE LINKE hat am 12.6.2013 im Bundestag einen Antrag für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge über bestehende familiäre Kontakte eingebracht, BT-Drs 17/13933 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713933.pdf

Zitat:

5. Die Bundesregierung erteilt den Bundesländern, die dies aufgrund der hohen Anzahl von dort lebenden syrischen Staatsangehörigen wünschen, das erforderliche Einvernehmen nach § 23 Abs.1 AufenthG, damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes gegebenenfalls eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können.

Voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche, vermutlich am 28.6.2013 wird ein wortgleicher überfraktioneller Antrag von CDU/CSU/SPD/FDP und Grünen beschlossen (liegt noch nicht als Bundestagsdrucksache vor).

Eine auf diesem Beschluss beruhende Aufnahmeregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG für Familienangehörige von hier lebenden syrischen Staatsangehörigen müsste dann in den Bundesländern per Erlass umgesetzt werden. Daher müssen wir auf die jeweiligen Landesregierungen einzuwirken, diese Aufnahmeregelung im Interessen der Menschen bald und großzügig umzusetzen und zahlenmäßig nicht zu kontingentieren.

Auch bei der Frage einer ggf. abzugebenden Verpflichtungserklärungen besteht sicherlich ein Spielraum für die Länder.

 

4. Aufenthaltserlaubnis zum BAföG-Bezug für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung

Syrische Studierende mit aktuell ausgefallener, aus Syrien stammender Finanzierung, die sich bereits mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16 AufenthG im Lande befinden, können für die Dauer des Ausfalls der Finanzierung den temporären Wechsel zu einer nur zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG beantragen.

Achtung: In diesem Fall gelten für die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG –mit Ausnahme nur der Lebensunterhaltsicherung – sämtliche Anspruchs- und Verlängerungsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG weiter (ordnungsgemäßes Studium usw.)!

Anders als mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG können jedoch mit der zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG Sozialleistungen nach BAföG, und für Familienangehörige ggf Sozialgeld nach SGB II sowie Kindergeld bezogen werden.

Merkblatt der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zu den aufenthalts- und sozialrechtlichen Regeln für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/beauftragte-fuer-integration.html

einige Ländererlasse dazu:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-BE.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-NI.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-ST.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-RP.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-MV.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-HE.pdf
Wann eine Promotion als „Erstausbildung“ nach dem BAföG forderungsfähig sein soll,
bleibt dabei das Geheimnis unserer ungebildeten Innenminister – die Erlasse laufen
insoweit für Promovierende wohl leider leer.

 

5. Illegale Einreise, Asylantrag und Flüchtlingsanerkennung

Auch künftig bleibt für schutzsuchende Kriegsflüchtlinge aus Syrien in der Mehrzahl der Fälle die lebensgefährliche illegale (für Asylsuchende nach der GFK aber straffreie!!) Einreise ohne Visum zB über das Mittelmeer in die EU die einzige Möglichkeit, einen Flüchtlingsstatus zu erhalten. Dabei besteht insbesondere in den an den Außengrenzen gelegenen EU-Staaten die Gefahr, trotz Asylantrags in mit EU-Geldern errichteten Haftanstalten eingesperrt und ohne ordnungsgemäße Asylprüfung zB in die Türkei zurückgeschoben zu werden. In Deutschland besteht die Gefahr, „zuständigkeitshalber“ nach dem Dublin-Abkommen in einen der Staaten an den Außengrenzen zurückgeschoben und dort ebenfalls inhaftiert und ggf weiter Richtung Verfolgerstaat abgeschoben zu werden.

Kommt es zu keiner Rückschiebung nach dem Dublin-Abkommen, wird der Asylantrag in Deutschland geprüft, wobei ca 95 % aller Asylanträge von Syrern anerkannt werden und mindestens „subsidärer Schutz“ mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 3 AufenthG zuerkannt wird. Ab Herbst 2013 führt dies aufgrund einer aktuell geplanten Änderung des Asylrechts dann sogar zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 zweite Alternative AufenthG, mit der zB auch problemlos  BAföG oder Kindergeld bezogen werden kann.

 

6. Aufenthaltserlaubnis zum Flüchtlingsschutz für Syrer auch ohne Asylverfahren möglich

Berlin (und wohl auch andere Länder) erteilt derzeit gemäß VAB Berlin, Kapitel E Syrien 2 (Seite 674 im pdf-Dokument)

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323

unter bestimmten Voraussetzungen an Syrer auch ohne Asylverfahren die Aufenthaltserlaubnis zum subsidären Schutz nach § 25 Abs. 3 AufenthG:Überblick

„Macht ein ausländischer Staatsangehöriger aus Syrien, der bis lang kein Asylverfahren betrieben hat, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis geltend, so ist angesichts der derzeitigen Entscheidungspraxis des BAMF – generelle Anerkennung subsidiären Schutzes bei syrischen Staatsangehörigen – b.a.W. auf die Beteiligung nach § 72 Abs. 2 AufenthG zu verzichten und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG für 18 Monate zu erteilen. Diese Vorgehensweise wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt. Vorstehendes gilt ebenfalls nicht für Ausländer aus Syrien, die etwa im Rahmen eines DÜ-Verfahrens in einen Drittstaat zurück geführt werden können oder für Personen, die trotz eines gesicherten Aufenthaltsstatus in einem anderen Drittstaat nach Deutschland zuwandern und dorthin wieder zurückkehren können oder die nach Syrien – wenn auch nur zeitweise – zurückkehren können.

Personen, die trotz bestehender Sperrwirkung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 fälschlicherweise ein Einreisevisum erhalten haben, erhalten lediglich eine Duldung gemäß § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG…

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Georg Classen

buero@fluechtlingsrat-berlin.de

www.fluechtlingsrat-berlin.de

15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Flüchtlingsprotest Eisenhüttenstadt, Demo Bericht · Kategorien: Deutschland

15.06.2013: Wut über kalte Maschinerie (Tageszeitung junge Welt).

15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Flüchtlingsprotest: Unterstützung durch Konzertblockade, Berlin 17.06.2013 · Kategorien: Deutschland · Tags:

Konzertblockade im Regierungsviertel Berlin

Aufspielen statt Abschieben – Music for free movement

Am Montag, den 17. Juni 2013 blockieren wir mit 70 MusikerInnen ein Bundesgebäude in Berlin.

Wir unterstützen damit die Forderungen des Internationalen Tribunals (http://www.refugeetribunal.org/) und verstärken mit dieser Aktion Zivilen Ungehorsams die öffentliche Wirkung.

Wir blockieren musikalisch für mehrere Stunden die Eingänge zu einem involvierten Gebäude und werden damit den reibungslosen Ablauf in dieser Einrichtung stören.

Lebenslaute, ein bundesweites Netzwerk von kritischen MusikerInnen, engagieren sich seit 1986 dort, wo klassische Musik nicht gerade erwartet wird: Auf Militärübungsplätzen, vor Atomanlagen und Raketendepots, auf Genfeldern und dieses Jahr in Berlin gegen den alltäglichen (staatlichen) Rassismus.

Wir freuen uns über alle Menschen, die uns in und bei der Blockade unterstützen wollen!

Informationen über den genauen Blockadeort erfahrt ihr am Montagfrüh auf unserer Hompepage www.lebenslaute.net oder ab 6 Uhr morgens an der Mahnwache am Hauptbahnhof (Ausgang Washingtonplatz).

14. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für  „Taksim ist überall und überall ist Widerstand” – Aufruf zu Demos in Deutschland! | Blockupy Frankfurt · Kategorien: Deutschland, Türkei

 „Taksim ist überall und überall ist Widerstand” – Der Kampf um Demokratie ist ein weltweiter Kampf! | Blockupy Frankfurt.