15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Bremen: Laye Condé-Demo | linksunten.indymedia.org · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Bremen: Laye Condé-Demo | linksunten.indymedia.org.

15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrische Flüchtlinge, Aufnahmeprogramm Deutschland · Kategorien: Deutschland, Syrien · Tags:

Liebe KollegInnen,

anbei ein Versuch eines Überblicks über die aktuellen Regelungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Für Anregungen, Korrekturen und Kritik bin ich dankbar!

Achtung: Der Flüchtlingsrat bietet keine Einzelfallberatung für Flüchtlinge und ihre Angehörigen zu diesen und anderen Fragen an!!!

Bitte wenden Sie sich ggf an eine Beratungsstelle vor Ort:
http://www.asyl.net/index.php?id=links_und_adressen
oder an den UNHCR (siehe unten Nr. 2)

1. BMI regelt Aufnahmeprogramm für 5000 syrische Flüchtlinge

2. UNHCR startet Webformular für syrische Familienangehörige im Libanon

3. Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

4. Aufenthaltserlaubnis zum BAföG-Bezug für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung

5. Illegale Einreise, Asylantrag und Flüchtlingsanerkennung

6. Aufenthaltserlaubnis zum Flüchtlingsschutz für Syrer auch ohne Asylverfahren möglich

 

1. BMI regelt Aufnahmeprogramm für 5000 syrische Flüchtlinge

Am 30.5.2013 hat das Bundesinnenministerium die Aufnahmeanordnung  zur Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen aus Syrien veröffentlicht:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Aufnahmeanordnung-syrische-Fluechtlinge_2013.pdf

Über dieses Programm können Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen werden, die sich derzeit im Libanon befinden.

Für die Auswahl sollen folgenden Kriterien gelten (vgl. Wortlaut Aufnahmeanordnung)

  1. Schutzbedürftige, die bis zum 31.3.2013 bei UNHCR oder Caritas Libanon registriert waren (Kinder mit Eltern, gefährdete Frauen, religiöse Minderheiten, sowie max. 3% Schwerstkranke).
  2. Personen mit Bezügen nach Deutschland (Familienangehörige, deutsche Sprachkenntnisse, Voraufenthalt, aufnahmebereite Institutionen syrischer religiöser Minderheiten). Vorrangig sollen hierbei Personen aufgenommen werden, für die Verpflichtungserklärungen vorliegen oder die Bereitschaft Dritter einen Beitrag zur Lebensunterhaltssicherung zu leisten erklärt wurde.
  3. Personen, die sich im Hinblick auf den „Wiederaufbau Syriens nach Konfliktende“ in Deutschland weiterqualifizieren wollen.

Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus anderen Erstaufnahmestaaten soll ausnahmsweise möglich sein, wenn schon Kontakt zu einer deutschen Botschaft besteht. Hinsichtlich der Aufnahmekriterien wurde bekannt, dass 1000 Menschen aus dem Kontingent bei den deutschen  Botschaften aufgenommen werden sollen, das bereits besteht.

Die übrigen 4000 sollen zu je einem Drittel nach den o.g. Kriterien ausgewählt werden: Schutzbedürftige, Familienangehörige, Menschen mit besonderen Potenzialen für die syrische Gesellschaft.

Das Kontingent für Familienangehörige (ca. 1300 Menschen) soll vom UNHCR Berlin über das u.g. Webformular ermittelt und an den UNHCR Libanon gesandt werden, der die Daten überprüft.

Nach einer 14tägigen Erstaufnahme in Niedersachsen in den Lagern Friedland und Bramsche erfolgte eine bundesweite Verteilung (wie bei Asylsuchenden) nach dem „Königsteiner Schlüssel“ in analoger Anwendung des § 24 AufenthG. Es soll eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 23 Abs. 2 (AufenthG) für zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt werden. Die aufgenommenen Flüchtlinge haben Anspruch auf Sozialleistungen (Hartz IV bzw bei Erwerbsunfähigkeit Sozialhilfe), Kindergeld, eine sofortige unbeschränkte Arbeitserlaubnis und einen Integrationskurs. Solange Sozialleistungen bezogen werden wird eine Wohnsitzauflage für den Zuweisungsort erteilt. Familiennachzug ist nur unter den im AufenthG genannten allgemeinen Voraussetzungen vorgesehen (Visumsverfahren, Lebensunterhaltsicherung), siehe dazu aber weiter unten.

 

2. UNHCR startet Webformular für syrische Familienangehörige im Libanon

UNHCR Berlin bietet ein Webformular, in dem syrische Familienangehörige, die beim UNHCR in Libanon oder der Caritas Libanon registriert sind, für das Kontingent angemeldet werden können:

http://www.unhcr.de/unhcr/in-deutschland/aufnahmeprogramm-syrien.html

NUR das Webformular ist ausschlaggebend. Es werden keine Anträge per Post, Liste, Fax, Email usw. angenommen. Eine Anmeldung erfolgt nur, wenn das Webformular vollständig ausgefüllt ist.

Der UNHCR Berlin hat eine Hotline zum Aufnahmeprogramm aus Libanon eingerichtet:
Telefon 030-202202-21, Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr.

Nicht zuletzt mit Blick auf die BMI-Maßgabe, syrische Flüchtlinge nur aus dem Libanon aufzunehmen, und nur UNHCR-registrierte Flüchtlinge aufzunehmen, dürfte es u.E. Sinn machen, dass Familienangehörige sich auch dann mit dem web-Formular an den UNHCR wenden, wenn sie um Einreiseunterstützung für Ihre Verwandten in anderen Erstaufnahmestaaten bitten (siehe auch unter 3.)

 

3. Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

DIE LINKE hat am 12.6.2013 im Bundestag einen Antrag für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge über bestehende familiäre Kontakte eingebracht, BT-Drs 17/13933 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713933.pdf

Zitat:

5. Die Bundesregierung erteilt den Bundesländern, die dies aufgrund der hohen Anzahl von dort lebenden syrischen Staatsangehörigen wünschen, das erforderliche Einvernehmen nach § 23 Abs.1 AufenthG, damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes gegebenenfalls eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können.

Voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche, vermutlich am 28.6.2013 wird ein wortgleicher überfraktioneller Antrag von CDU/CSU/SPD/FDP und Grünen beschlossen (liegt noch nicht als Bundestagsdrucksache vor).

Eine auf diesem Beschluss beruhende Aufnahmeregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG für Familienangehörige von hier lebenden syrischen Staatsangehörigen müsste dann in den Bundesländern per Erlass umgesetzt werden. Daher müssen wir auf die jeweiligen Landesregierungen einzuwirken, diese Aufnahmeregelung im Interessen der Menschen bald und großzügig umzusetzen und zahlenmäßig nicht zu kontingentieren.

Auch bei der Frage einer ggf. abzugebenden Verpflichtungserklärungen besteht sicherlich ein Spielraum für die Länder.

 

4. Aufenthaltserlaubnis zum BAföG-Bezug für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung

Syrische Studierende mit aktuell ausgefallener, aus Syrien stammender Finanzierung, die sich bereits mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16 AufenthG im Lande befinden, können für die Dauer des Ausfalls der Finanzierung den temporären Wechsel zu einer nur zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG beantragen.

Achtung: In diesem Fall gelten für die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG –mit Ausnahme nur der Lebensunterhaltsicherung – sämtliche Anspruchs- und Verlängerungsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG weiter (ordnungsgemäßes Studium usw.)!

Anders als mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG können jedoch mit der zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG Sozialleistungen nach BAföG, und für Familienangehörige ggf Sozialgeld nach SGB II sowie Kindergeld bezogen werden.

Merkblatt der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zu den aufenthalts- und sozialrechtlichen Regeln für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/beauftragte-fuer-integration.html

einige Ländererlasse dazu:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-BE.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-NI.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-ST.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-RP.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-MV.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-HE.pdf
Wann eine Promotion als „Erstausbildung“ nach dem BAföG forderungsfähig sein soll,
bleibt dabei das Geheimnis unserer ungebildeten Innenminister – die Erlasse laufen
insoweit für Promovierende wohl leider leer.

 

5. Illegale Einreise, Asylantrag und Flüchtlingsanerkennung

Auch künftig bleibt für schutzsuchende Kriegsflüchtlinge aus Syrien in der Mehrzahl der Fälle die lebensgefährliche illegale (für Asylsuchende nach der GFK aber straffreie!!) Einreise ohne Visum zB über das Mittelmeer in die EU die einzige Möglichkeit, einen Flüchtlingsstatus zu erhalten. Dabei besteht insbesondere in den an den Außengrenzen gelegenen EU-Staaten die Gefahr, trotz Asylantrags in mit EU-Geldern errichteten Haftanstalten eingesperrt und ohne ordnungsgemäße Asylprüfung zB in die Türkei zurückgeschoben zu werden. In Deutschland besteht die Gefahr, „zuständigkeitshalber“ nach dem Dublin-Abkommen in einen der Staaten an den Außengrenzen zurückgeschoben und dort ebenfalls inhaftiert und ggf weiter Richtung Verfolgerstaat abgeschoben zu werden.

Kommt es zu keiner Rückschiebung nach dem Dublin-Abkommen, wird der Asylantrag in Deutschland geprüft, wobei ca 95 % aller Asylanträge von Syrern anerkannt werden und mindestens „subsidärer Schutz“ mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 3 AufenthG zuerkannt wird. Ab Herbst 2013 führt dies aufgrund einer aktuell geplanten Änderung des Asylrechts dann sogar zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 zweite Alternative AufenthG, mit der zB auch problemlos  BAföG oder Kindergeld bezogen werden kann.

 

6. Aufenthaltserlaubnis zum Flüchtlingsschutz für Syrer auch ohne Asylverfahren möglich

Berlin (und wohl auch andere Länder) erteilt derzeit gemäß VAB Berlin, Kapitel E Syrien 2 (Seite 674 im pdf-Dokument)

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323

unter bestimmten Voraussetzungen an Syrer auch ohne Asylverfahren die Aufenthaltserlaubnis zum subsidären Schutz nach § 25 Abs. 3 AufenthG:Überblick

„Macht ein ausländischer Staatsangehöriger aus Syrien, der bis lang kein Asylverfahren betrieben hat, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis geltend, so ist angesichts der derzeitigen Entscheidungspraxis des BAMF – generelle Anerkennung subsidiären Schutzes bei syrischen Staatsangehörigen – b.a.W. auf die Beteiligung nach § 72 Abs. 2 AufenthG zu verzichten und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG für 18 Monate zu erteilen. Diese Vorgehensweise wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt. Vorstehendes gilt ebenfalls nicht für Ausländer aus Syrien, die etwa im Rahmen eines DÜ-Verfahrens in einen Drittstaat zurück geführt werden können oder für Personen, die trotz eines gesicherten Aufenthaltsstatus in einem anderen Drittstaat nach Deutschland zuwandern und dorthin wieder zurückkehren können oder die nach Syrien – wenn auch nur zeitweise – zurückkehren können.

Personen, die trotz bestehender Sperrwirkung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 fälschlicherweise ein Einreisevisum erhalten haben, erhalten lediglich eine Duldung gemäß § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG…

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Georg Classen

buero@fluechtlingsrat-berlin.de

www.fluechtlingsrat-berlin.de

15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Flüchtlingsprotest Eisenhüttenstadt, Demo Bericht · Kategorien: Deutschland

15.06.2013: Wut über kalte Maschinerie (Tageszeitung junge Welt).

15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Flüchtlingsprotest: Unterstützung durch Konzertblockade, Berlin 17.06.2013 · Kategorien: Deutschland · Tags:

Konzertblockade im Regierungsviertel Berlin

Aufspielen statt Abschieben – Music for free movement

Am Montag, den 17. Juni 2013 blockieren wir mit 70 MusikerInnen ein Bundesgebäude in Berlin.

Wir unterstützen damit die Forderungen des Internationalen Tribunals (http://www.refugeetribunal.org/) und verstärken mit dieser Aktion Zivilen Ungehorsams die öffentliche Wirkung.

Wir blockieren musikalisch für mehrere Stunden die Eingänge zu einem involvierten Gebäude und werden damit den reibungslosen Ablauf in dieser Einrichtung stören.

Lebenslaute, ein bundesweites Netzwerk von kritischen MusikerInnen, engagieren sich seit 1986 dort, wo klassische Musik nicht gerade erwartet wird: Auf Militärübungsplätzen, vor Atomanlagen und Raketendepots, auf Genfeldern und dieses Jahr in Berlin gegen den alltäglichen (staatlichen) Rassismus.

Wir freuen uns über alle Menschen, die uns in und bei der Blockade unterstützen wollen!

Informationen über den genauen Blockadeort erfahrt ihr am Montagfrüh auf unserer Hompepage www.lebenslaute.net oder ab 6 Uhr morgens an der Mahnwache am Hauptbahnhof (Ausgang Washingtonplatz).

14. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für  „Taksim ist überall und überall ist Widerstand” – Aufruf zu Demos in Deutschland! | Blockupy Frankfurt · Kategorien: Deutschland, Türkei

 „Taksim ist überall und überall ist Widerstand” – Der Kampf um Demokratie ist ein weltweiter Kampf! | Blockupy Frankfurt.

14. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Etienne Balibar: „Nein zur Rückkehr der Diktatur in Griechenland!“ · Kategorien: Europa, Griechenland · Tags: ,

Non au retour de la dictature en Grèce – Libération.

14. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Libyen: Deutsche Polizei hilft bei militärischer Grenzsicherung · Kategorien: Deutschland, Libyen · Tags: , ,

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39311/1.html

Deutsche Polizei hilft bei militärischer Grenzsicherung in Libyen

Matthias Monroy 13.06.2013

Für eine „Grenzmission“ gegen unerwünschte Migration und Waffenschmuggel werden 20 deutsche Polizisten entsandt. Allerdings werden in Libyen Militärs ausgebildet

Die Europäische Union startet im Juni ihre seit einem Jahr geplante Mission zum Aufbau eines libyschen „Integrierten Grenzmanagements“. Es geht dabei zunächst um die Landgrenze zur Sahara. Die Hälfte des Geldes wird für gepanzerte Fahrzeuge und private Sicherheitsunternehmen ausgegeben. Später werden die EU-Maßnahmen auf die Luft- und Seegrenzen ausgeweitet, Italien liefert ein nagelneues Überwachungssystem. Eine Gendarmerie nach italienischem Vorbild soll aufgebaut werden. Jetzt sondiert auch die NATO Möglichkeiten der Unterstützung.

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13. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für 71 afghanische Flüchtlinge kommen protestierend aus Ungarn nach Deutschland · Kategorien: Afghanistan, Balkanroute, Deutschland · Tags: , ,

71 afghanische Flüchtlinge, die seit November in Ungarn für Integration protestierten, haben Ungarn verlassen und sind gestern in Karlsruhe angekommen, wo sie Asylanträge stellen wollen. Unten ihr Statement auf englisch, auf dem Blog der Migrant Solidarity Group aus Budapest findet sich zudem ein Statement der UnterstützerInnen: http://migszol.com/
Wir werden Euch auf dem Laufenden halten…

Dear all,
yesterday 71 afghan refugees who had been protesting since November 2012 in Hungary for a chance for integration left the country and went to Karlsruhe in Germany, where they will apply for asylum. See their statement below and also on the Blog of the Migrant Solidarity Group from Budapest (http://migszol.com/). There you will also find a statement of the Migrant Solidarity Group (http://migszol.com/cikk/584). We will keep you informed…

Statement of the refugees who left Hungary

We, the refugees previously living in the Bicske Reception Centre (Hungary) decided to leave Hungary and apply for asylum in Germany. We decided to leave Hungary because all our attempts (listed below) to seek help to live a normal life as refugees in Hungary have failed.

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13. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Berlin, Refugee Tribunal – Lifestream · Kategorien: Deutschland · Tags:
For all who could not come:
Livestream vom RefugeeTribunal
The Live Stream of the Refugee Tribunal against the FRG will be shown from 13th – 15th of june. Everyday from 10 a.m. To 8 p.m. on:www.thecaravan.org
www.refugeetribunal.org
www.cross-point.tv

A Press release on the racist police controls yesrterday can be found as well on the CARAVAN homepage:
http://thecaravan.org/node/3805

In solidarity

crosspoint

—Kontakt:

KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Marienstraße 52, 42105 Wuppertal
Telefon: 0049 (0) 202 94 67 920
E-Mail: wuppkarawane {ät] yahoo.de
Internet: http://thecaravan.org

Bankverbindung:
Förderverein Karawane e.V.
Kontonummer: 4030780800
Bankleitzahl: 43060967
GLS Gemeinschaftsbank eG

12. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Lampedusa in Hamburg: „Hamburger Moratorium“ · Kategorien: Deutschland, Italien, Libyen

https://www.openpetition.de/petition/online/aufschub-fuer-libyen-fluechtlinge-hamburger-moratorium-jetzt-spd-muss-humanitaere-loesung-zulassen

die Hamburger LINKEN und die GRÜNEN haben heute das sog. „Hamburger Moratorium“ vorgestellt.
Hier der Link zur Pressekonferenz dazu:
http://www.linksfraktion-hamburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck/aktuelles/artikel/aufschub-fuer-fluechtlinge-aus-libyen-hamburger-moratorium-jetzt-spd-muss-humanitaere-loe/

Und hier der Text des Moratoriums:
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