08. August 2018 · Kommentare deaktiviert für Libyen SAR-Zone: IMO und Frontex Details · Kategorien: Hintergrund, Italien, Libyen, Malta · Tags: , ,

New documents (in German only) by the Scientific Service of the German Bundestag.

1) The first one says that the introduction of a new SAR-zone and MRCC does not depend on the decision of IMO, but on the agreement of the memberstates.
The required skills (speaking English laguage, equipped with enough vessels etc) is mentioned in the IAMSAR-manual and it is „should have“ but not „must have“. That means, the IMO is not to blame.

Have a look inside for more interesting details:

See also a short overview about ongoing and necessary sues:

2) Frontex asked if they are obliged to give information about boats in distress to the „LCG“. According to the following statement they are not:

Frontex-Jahresbericht zur Umsetzung der EU-Verordnung 656/2014:

Press release of the German left party to prohibit frontex to give infos to the „LCG“ but to keep the MRCC Rome:

Linksfraktion fordert Auskunftsverbot für Frontex an die libysche Küstenwache

Verfasst am 08. August 2018. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

„Auf keinen Fall darf die Grenzagentur Frontex Informationen zu Seenotrettungsfällen mit der libyschen Küstenwache teilen. Bei der Truppe handelt es sich um staatlich lizensierte Piraten, die brutal gegen Geflüchtete und Retter vorgehen“, warnt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion Andrej Hunko.

Im Jahresbericht zur Überwachung der Seeaußengrenzen bittet Frontex um politische Anweisungen, ab wann das Lagezentrum in Warschau der libyschen Küstenwache operative Erkenntnisse über Flüchtlingsboote mitteilen soll. Derzeit werden entsprechende Informationen noch mit der Seenotrettungsleitstelle (MRCC) in Rom geteilt. Frontex rechnet mit einer Zunahme entsprechender Meldungen, nachdem der geplante Dienst zur luftgestützten Aufklärung („Multipurpose Aerial Surveillance“) in Betrieb geht. Die Agentur kann zur Lagedarstellung mittlerweile auch Aufnahmen von Langstreckendrohnen nutzen.

Andrej Hunko weiter:

„Frontex ist nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS) nicht zur Kooperation mit Libyen verpflichtet. Zwar ist die Hilfe zur Seenotrettung die Pflicht aller Seefahrer, für Kriegsschiffe und Staatsschiffe im nicht-kommerziellen Einsatz existieren jedoch Ausnahmen. Dies wurde mir vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt. Demnach müssen die Schiffe der EU-Missionen Frontex und EUNAVFOR MED keine sensiblen Informationen an ‚unsichere‘ Empfänger weitergeben. Dies ist bei der libyschen Küstenwache zweifellos gegeben.

Die EU-Agenturen und die beteiligten Grenzpolizeien und Marinen der Mitgliedstaaten können ihre Erkenntnisse zu Seenotrettungsfällen also weiterhin an die italienische Seenotrettungsleitstelle in Rom weitergeben, die dann alle notwendigen Maßnahmen koordiniert.

Das römische MRCC kann auch dann Fälle der Seenotrettung in der libyschen Seenotrettungszone koordinieren, wenn Libyen in 2020 wie geplant eine eigene Leitstelle betreibt. Auch dies wurde uns vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt. Demnach stellt das Übereinkommen über Seenotrettung von 1979 (SAR-Konvention) die Einrichtung einer Seenotrettungsleitstelle in das Ermessen eines jeden Vertragsstaates.
Dass nicht jeder Staat ein eigenes MRCC betreiben muss, bestätigt auch ein Handbuch der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO. Demnach können Staaten Kooperationsabkommen mit anderen Staaten schließen, um gemeinsame Rettungsleitstellen zu betreiben. Die Europäische Kommission muss deshalb ihre 46 Millionen Euro für die Einrichtung eines MRCC in Libyen zurückziehen und stattdessen das MRCC in Rom entsprechend unterstützen.“

 

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