21. Februar 2014 · Kommentare deaktiviert für Frontex, EU: Seeaußengrenzenüberwachungsverordnung · Kategorien: Mittelmeerroute · Tags: , , , ,

Frontex rules maritme surveillance final compromise

Presseerklärung

Geplante Frontex-Verordnung: EU will das Abdrängen von Flüchtlingen zur Norm erklären

Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments stimmt heute über die Seeaußengrenzenverordnung ab, die regeln soll, wie Frontex mit Flüchtlingsbooten verfährt. Der Verordnungsentwurf führt vorverlagerte Grenzkontrollen auf dem Meer ein und gefährdet dadurch Flüchtlingsrechte.

Der Entwurf, über den heute abgestimmt wird, sieht umfangreiche Befugnisse für die EU-Grenzschutzagentur Frontex vor. Wird ein Flüchtlingsboot innerhalb der 12-Meilen-Zone aufgegriffen, darf es angehalten, an der Weiterfahrt gehindert und durchsucht werden. Ebenso darf es auch zwangsweise Richtung Drittstaat zurücktransportiert werden. Dass hier so weitgehende Befugnisse für den Grenzschutz verankert werden, ist in der Praxis höchst relevant: In der Ägäis mit den zahlreichen griechischen Inseln ist fast das gesamte Meer Teil der 12-Meilen-Zone Griechenlands. Frontex-Einsätze, die in diesem Meerabschnitt stattfinden, haben also künftig generell die Befugnis, sogenannte Push-Backs in Richtung Türkei vorzunehmen.

Aber auch auf Hoher See – also auch auf dem offenen Meer außerhalb der 12-Meilen-Zone – sollen die Befugnisse von Frontex sehr weitgehend sein. Zwar konnte in den Verhandlungen durchgesetzt werden, dass die Befugnisse keine Zurückdrängung umfassen, wenn sich das Boot auf Hoher See befindet. Dann soll nur ein „Geleiten“ Richtung Drittstaat möglich sein.

Es  drängt sich jedoch die Frage auf: Wie kann kontrolliert werden, ob sich ein Flüchtlingsboot auf Hoher See „geleiten“ lässt oder ob es gegen den Willen der Betroffenen zwangsweise abgedrängt wird? Wie kann sichergestellt werden, dass sich auf dem Flüchtlingsboot nicht Schutzsuchende befinden, denen im Drittstaat, in den das Boot „geführt“ wird, schwere Menschenrechtsverletzungen drohen? Kann überhaupt sichergestellt werden, dass auf See eine faire und rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechende Prüfung von Asylgesuchen stattfindet?

Der Verordnungsentwurf unterminiert damit die Geltung des wichtigsten Grundsatzes der Genfer Flüchtlingskonvention, des sogenannten „Nicht-Zurückweisungs-Gebots“, da dieses angesichts der geplanten Befugnisse von Frontex nur schwer praktisch durchsetzbar sein wird.

Genauso unrealistisch wird die Durchsetzung der im Verordnungstext genannten „Garantien“ sein: Rechtsbeistände, Übersetzer und medizinisches Personal sollen der Verordnung zufolge nur dann eine Frontex-Operation begleiten, wenn dies als „notwendig“ erachtet wird. Es bleibt also im Ermessen von Frontex, ob die Agentur diese Garantien umsetzen will. Es ist nicht davon auszugehen, dass auf Frontex-Booten künftig Legal-Teams von unabhängigen Menschenrechtsanwälten samt Dolmetschern anwesend sein werden.

Systematische Push-Backs an dem EU-Außengrenzen

Vom Verordnungsentwurf geht ein fatales Signal an die Grenzschützer der EU-Staaten aus: Statt die völkerrechtswidrigen wie auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbaren Push-Back-Operationen eindeutig zu untersagen, zielt der Verordnungsentwurf darauf, illegale Handlungen von Grenzschützern auf eine scheinbar legale Grundlage zu stellen.

Vor kurzem starben bei einer Operation der griechischen Küstenwache, bei der es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um eine solche Push-Back-Operation handelte, zwölf Schutzsuchende zwischen der griechischen Insel Farmakonisi und der türkischen Küste. PRO ASYL hat im November 2013 mit einem Bericht auf die illegale systematische Zurückweisungspraxis von Griechenland aufmerksam gemacht

Verbesserte Seenotrettung?

Immerhin konnte in letzter Minute bei der Aushandlung der Verordnung noch erreicht werden, dass sie ausdrücklich regelt, wann ein Seenotrettungsfall vorliegt und wie darauf zu reagieren ist. Dies ist zwar bereits im internationalen Seerecht geregelt, aber die EU gut daran, dies nochmals in ihrer Seeaußengrenzenverordnung klarzustellen. Denn immer wieder sterben Bootsflüchtlinge, weil EU-Mitgliedstaaten ihnen trotz besseren Wissens nicht zur Hilfe kommen.

Noch immer spielen dabei Kompetenzstreitigkeiten eine Rolle. Am 11. Oktober 2013 mussten hunderte Menschen sterben, weil sich EU-Staaten nicht auf eine schnelle Hilfe verständigen konnten. Statt umgehend Hilfe zu organisieren, schickten die italienischen Behörden den Notruf der Flüchtlinge einfach nach Malta weiter. Das Flüchtlingsboot habe sich in der maltesischen Seenotrettungszone (SAR) befunden, so die italienischen Behörden. Erst als Malta Stunden später wiederum Italien um Unterstützung bat, schickten die Italiener ein Rettungsschiff – zu spät. Mehr als 260 Menschen, darunter mehr als 100 Kinder, starben.

Zustimmung des Innenausschusses wahrscheinlich

Dass der Innenausschuss des Europaparlaments dem Verordnungsentwurf zustimmt, gilt als wahrscheinlich. Wird der Entwurf heute im Ausschuss angenommen, steht nur noch die formale Annahme im gesamten Parlament an – mutmaßlich im April.

Fw: Seeaußengrenzenüberwachungsverordnung

Heiko Habbe
mailto:heiko.habbe@jesuiten-fluechtlingsdienst.de

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus Anlass der für heute im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europaparlaments anstehenden Abstimmung über den Entwurf der EU-Seeaußengrenzenüberwachungsverordnung dokumentieren wir im Anhang die zur Abstimmung stehende Textfassung.
Dazu unten eine Kurzbewertung des Kollegen Stefan Keßler, JRS Europe.
Hingewiesen sei auch auf die Kritik von Pro Asyl an dem Entwurf:

http://www.proasyl.de/de/news/detail

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Habbe
Policy Officer
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
Jesuit Refugee Service (JRS)
Witzlebenstr. 30a
D-14057 Berlin

Tel.: +49-30-32 60 25 90
Fax: +49-30-32 60 25 92

Spendenkonto: 6000 401 020
Pax-Bank – BLZ 370 601 93

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Seeaußengrenzenüberwachungsverordnung

Stefan Kessler

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information den Kompromisstext zur Verordnung über die Überwachung der gemeinsamen Seeaußengrenzen im Rahmen von Frontex-Operationen. Der Text ist Ergebnis der gerade abgeschlossenen Trialog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission. Er muss noch von den Sprachjuristen durchgesehen werden, die aber keine inhaltlichen Änderungen vornehmen werden. Im Rat hat COREPER dem Kompromiss bereits letzte Woche zugestimmt. Der LIBE-Aussschuss des Parlaments wird am Donnerstag abstimmen (und meiner Einschätzung nach die Annahme empfehlen); die Abstimmung im Plenum des Parlaments ist für April vorgesehen.

Meiner Einschätzung nach ist mehr erreicht worden, als zu Beginn der Verhandlungen erwartet werden konnte. Insbesondere bei der Ausschiffung in Drittstaaten (die ja auch bisher schon nicht verboten ist!), bei der Verpflichtung zur Seenotrettung und den Regelungen über die Koordination sowie bei der Verpflichtung zur Berücksichtigung der einzelnen Umstände geht die neue Verordnung über die gegenwärtige Rechtslage, vor allem über den ursprünglichen Ratsbeschluss hinaus.

Sie bleibt andererseits leider hinter der Rechtsprechung seit Hirsi zurück, vor allem in bezug auf Rechtsmittelmöglichkeiten. Hier wird allerdings Art. 13 Abs. 3 des Schengener Grenz-Kodexes einschlägig, wonach jede an der Grenze zurückgewiesene Person die Möglichkeit haben muss, hiergegen Rechtsmittel einzulegen. Auch konnte leider nicht durchgesetzt werden, dass die Regeln generell gelten – sie beziehen sich nur auf Handlungen innerhalb von Frontex-koordinierten Operationen, nicht allgemein auf das Handeln von Grenzschutzbehörden auf See.

Mit den besten Wünschen und freundlichen Grüßen

Stefan Keßler

Stefan Kessler
Policy & Advocacy Officer
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