08. November 2013 · Kommentare deaktiviert für Abschiebung afghanischer Flüchtlinge aus Karlsruhe nach Ungarn gestoppt · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Erster Erfolg der Eilkampagne

Abschiebungen von Menschen aus der Gruppe von 72 afghanischen Flüchtlingen, die aus Ungarn weiterfliehen mussten, vorläufig ausgesetzt!

Nach einer Auskunft, die das Büro des grünen Landtagsabgeordneten Alexander Salomon heute von Herrn Garhöfer, Abteilungsleiter der für die Abschiebungen zuständigen Abt. 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe, erhalten hat, sind alle geplanten Abschiebungen der 72 afghanischen Flüchtlinge, die aus Ungarn aufgrund der untragbaren Zustände nach Deutschland weiterfliehen mussten, vorläufig ausgesetzt.

Viele haben sich an unserer Protestaktion beteiligt und dieses Ergebnis erst möglich gemacht. Vielen Dank an alle, die die Betroffenen unterstützt haben. Um den Flüchtlingen zu einem sicheren Bleiberecht zu verhelfen sind wir weiter aber weiterhin auf breite Unterstützung angewiesen!

Wie bereits berichtet musste diesen Sommer eine Gruppe von 72 afghanischen Flüchtlingen aus Ungarn zu uns weiterflüchten. Ab 6.11. sollten mehrere Familien dieser Gruppe in einer Nacht- und Nebelaktion unter Umgehung ihrer AnwältInnen abgeschoben werden, wogegen sich unsere Eilaktion gerichtet hat.

Die Anwältin einer der betroffenen Familien hat angekündigt Verfassungsbeschwerde einzulegen, nachdem ihre viele Seiten umfassenden Eilanträge in „rekordverdächtig kurzer Zeit“ von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts abgewiesen worden waren.

Bis hier diese Grundsatzentscheidung getroffen ist, wird nach Aussage von Herrn Garhöfer nicht nach Ungarn abgeschoben, da das Regierungspräsidium Karlsruhe nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks das Ergebnis abwarten möchte. Das Bundesverfassungsgericht muss die Frage klären, ob angesichts der Lebensverhältnisse von Flüchtlingen in Ungarn aufgrund des „Dublin 2 – Abkommens weiter nach Ungarn abgeschoben werden darf.

Obwohl inzwischen immer mehr Verwaltungsgerichte in Deutschland den Eilanträgen gegen drohende Abschiebungen nach Ungarn aufgrund der bestehenden Situation stattgegeben haben, gibt es, wie im vorliegenden Fall, immer noch etliche Gerichte, die die neuesten Berichte über die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Ungarn in ihren ablehnenden Beschlüssen offensichtlich gar nicht berücksichtigt haben.

Teilweise gibt es sogar im gleichen Verwaltungsgericht unterschiedliche Beschlüsse, je nach dem welche Kammer dort zuständig ist – elementare Menschenrechte dürfen jedoch nicht von Zufälligkeiten abhängig sein.

Nach dem Dublin 2 Abkommen muss ein Asylverfahren in dem Land in der EU durchgeführt werden, in dem die Flüchtlinge zuerst „aktenkundig“ geworden sind, z.B. bei einer Polizeikontrolle. Falls sie in ein anderes Land weiterflüchten, können sie zurückgeschoben werden, sobald eine Rücknahmebestätigung des anderen Staates vorliegt.

m Falle von Griechenland, haben inzwischen viele Gerichte eine Abschiebung von Flüchtlingen zurück nach Griechenland abgelehnt. Ein verfahren vor dem BVerfG endete mit einem Vergleich.

Die „Dublin 2“ Verordnung hat das Asylrecht in Deutschland faktisch ausgehöhlt, da Deutschland von sogenannten „sicheren“ Drittstaaten umgeben ist.

Auch wenn die akut drohende Abschiebung dieser Flüchtlinge erst einmal ausgesetzt ist, ist der Aufenthaltsstatus dieser Menschen noch lange nicht gesichert.

Daher fordern wir weiterhin ein sofortiges Bleiberecht für diese Flüchtlinge und ihre Kinder, die zum großen Teil bereits eine vieljährige Fluchtgeschichte hinter sich haben, um ihnen endlich eine gesicherte Lebensperspektive zu ermöglichen.

  • Bleiberecht für diese Flüchtlinge in Deutschland !
  • im Zweifel immer für die Menschenrechte und das Grundrecht auf Asyl.
  • Keine Rückführung von Flüchtlingen nach Ungarn.
  • Keine Abschiebung nach Afghanistan.
  • Bleiberecht für alle Mitglieder der Gruppe.

Wir solidarisieren uns auch mit den Flüchtlingen „Lampedusa in Hamburg“, die ebenfalls nach Deutschland weiterfliehen mussten, und die ebenfalls von akuter Abschiebung bedroht sind.

Unsere Solidarität ist gefragt, nur mit weiterem öffentlichem Druck kann ein Bleiberecht für die Flüchtlinge erreicht werden!

Am Beispiel der Flüchtlinge wird die Unmenschlichkeit des EU-Flüchtlings-Abwehrsystems und der Dublin 2-Verordnung deutlich.

Die Würde des Menschen ist offensichtlich antastbar. Wir werden das nicht hinnehmen!

Ak Flüchtlinge / Initiative Grenzenlos

Bleiberecht für Flüchtlinge – Kein Mensch ist illegal !

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