28. Februar 2015 · Kommentare deaktiviert für Weniger als 100.000 syrische Flüchtlinge ausserhalb von Nahost · Kategorien: Nicht zugeordnet · Tags: , , ,

[English]

The 2014 U.N. appeal for refugees in the region was only 54 percent funded as of mid-December.

Then there is the question of relieving the actual burden of hosting refugees. Since 2013, only 8,116 Syrian refugees have been resettled to countries outside the region, and another 11,130 granted other types of visas. In all, a paltry 79,180 resettlement offers have been pledged worldwide in response to UNHCR appeals to resettle 130,000 Syrian refugees. Weiterlesen »

27. Februar 2015 · Kommentare deaktiviert für UNHCR: New call for the EU on the Mediterranean and Syrians · Kategorien: Mittelmeerroute, Syrien · Tags: , , , , ,

As High Commissioner for Refugees, it breaks my heart to see Syrian families fleeing from a horrible war, forced to risk their lives again, on unsafe boats, to find protection in Europe. Since the start of 2015, over 370 people have died trying to cross the Mediterranean – that’s one person drowning for every twenty who made it. But Italy’s Mare Nostrum operation has ended, and the EU’s Triton initiative is limited both in mandate and in resources. Europe must step up its capacity to save lives, with a robust search and rescue operation in the Central Mediterranean – or thousands more, including many, many Syrians, will perish.

To reduce the number of people getting on boats in the first place, more legal avenues are needed for Syrians to seek protection in third countries. Several States provide resettlement and humanitarian admission programmes, but the needs far exceed available spaces. We believe one-tenth of the Syrian refugees would require resettlement as the adequate solution for their protection situation. Flexible visa policies, expanded family reunification, academic scholarships and private sponsor schemes must complement these measures. Following the example of countries like Germany and Sweden, other States in Europe and the Gulf region should consider offering legal access with more opportunities, so as to alleviate some of the pressure on Syria’s neighbours and give more refugees an alternative way of reaching safety.

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26. September 2014 · Kommentare deaktiviert für Österreich: EU Resettlement Pilot Vorschlag Nordafrika · Kategorien: Europa, Mittelmeerroute, Österreich · Tags:

Dokumentation

EU resettlement initiative

via eu-council-save-lives-au-13287-14.pdf

06. Juli 2014 · Kommentare deaktiviert für Nordafrika-EU: Statt Bootsflucht – Resettlement · Kategorien: Libyen, Mittelmeerroute · Tags: ,

Dokumentation

Österreich schlägt der EU eine grosse Resettlement-Initiative vor

„Flüchtlingstragödie im Mittelmeer: Mikl-Leitner für Resettlement

UNHCR soll Flüchtlinge auswählen – Diese müssten unter Berücksichtigung der „vorhandenen ungleichen Verteilung“ aufgeteilt werden.

Wien – Die Flüchtlingstragödie vor der EU-Südgrenze soll Hauptthema des informellen Rates der EU-Innenminister am Dienstag in Mailand sein.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) forderte gegenüber mehreren Medien (Sonntagsausgaben) europaweite Resettlement-Programme, um dem Sterben im Mittelmeer ein Ende zu setzten. Für Österreich, das Resettlement-Programme bisher stets abgelehnt hatte, ein Novum.

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15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrische Flüchtlinge, Aufnahmeprogramm Deutschland · Kategorien: Deutschland, Syrien · Tags:

Liebe KollegInnen,

anbei ein Versuch eines Überblicks über die aktuellen Regelungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Für Anregungen, Korrekturen und Kritik bin ich dankbar!

Achtung: Der Flüchtlingsrat bietet keine Einzelfallberatung für Flüchtlinge und ihre Angehörigen zu diesen und anderen Fragen an!!!

Bitte wenden Sie sich ggf an eine Beratungsstelle vor Ort:
http://www.asyl.net/index.php?id=links_und_adressen
oder an den UNHCR (siehe unten Nr. 2)

1. BMI regelt Aufnahmeprogramm für 5000 syrische Flüchtlinge

2. UNHCR startet Webformular für syrische Familienangehörige im Libanon

3. Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

4. Aufenthaltserlaubnis zum BAföG-Bezug für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung

5. Illegale Einreise, Asylantrag und Flüchtlingsanerkennung

6. Aufenthaltserlaubnis zum Flüchtlingsschutz für Syrer auch ohne Asylverfahren möglich

 

1. BMI regelt Aufnahmeprogramm für 5000 syrische Flüchtlinge

Am 30.5.2013 hat das Bundesinnenministerium die Aufnahmeanordnung  zur Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen aus Syrien veröffentlicht:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Aufnahmeanordnung-syrische-Fluechtlinge_2013.pdf

Über dieses Programm können Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen werden, die sich derzeit im Libanon befinden.

Für die Auswahl sollen folgenden Kriterien gelten (vgl. Wortlaut Aufnahmeanordnung)

  1. Schutzbedürftige, die bis zum 31.3.2013 bei UNHCR oder Caritas Libanon registriert waren (Kinder mit Eltern, gefährdete Frauen, religiöse Minderheiten, sowie max. 3% Schwerstkranke).
  2. Personen mit Bezügen nach Deutschland (Familienangehörige, deutsche Sprachkenntnisse, Voraufenthalt, aufnahmebereite Institutionen syrischer religiöser Minderheiten). Vorrangig sollen hierbei Personen aufgenommen werden, für die Verpflichtungserklärungen vorliegen oder die Bereitschaft Dritter einen Beitrag zur Lebensunterhaltssicherung zu leisten erklärt wurde.
  3. Personen, die sich im Hinblick auf den „Wiederaufbau Syriens nach Konfliktende“ in Deutschland weiterqualifizieren wollen.

Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus anderen Erstaufnahmestaaten soll ausnahmsweise möglich sein, wenn schon Kontakt zu einer deutschen Botschaft besteht. Hinsichtlich der Aufnahmekriterien wurde bekannt, dass 1000 Menschen aus dem Kontingent bei den deutschen  Botschaften aufgenommen werden sollen, das bereits besteht.

Die übrigen 4000 sollen zu je einem Drittel nach den o.g. Kriterien ausgewählt werden: Schutzbedürftige, Familienangehörige, Menschen mit besonderen Potenzialen für die syrische Gesellschaft.

Das Kontingent für Familienangehörige (ca. 1300 Menschen) soll vom UNHCR Berlin über das u.g. Webformular ermittelt und an den UNHCR Libanon gesandt werden, der die Daten überprüft.

Nach einer 14tägigen Erstaufnahme in Niedersachsen in den Lagern Friedland und Bramsche erfolgte eine bundesweite Verteilung (wie bei Asylsuchenden) nach dem „Königsteiner Schlüssel“ in analoger Anwendung des § 24 AufenthG. Es soll eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 23 Abs. 2 (AufenthG) für zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt werden. Die aufgenommenen Flüchtlinge haben Anspruch auf Sozialleistungen (Hartz IV bzw bei Erwerbsunfähigkeit Sozialhilfe), Kindergeld, eine sofortige unbeschränkte Arbeitserlaubnis und einen Integrationskurs. Solange Sozialleistungen bezogen werden wird eine Wohnsitzauflage für den Zuweisungsort erteilt. Familiennachzug ist nur unter den im AufenthG genannten allgemeinen Voraussetzungen vorgesehen (Visumsverfahren, Lebensunterhaltsicherung), siehe dazu aber weiter unten.

 

2. UNHCR startet Webformular für syrische Familienangehörige im Libanon

UNHCR Berlin bietet ein Webformular, in dem syrische Familienangehörige, die beim UNHCR in Libanon oder der Caritas Libanon registriert sind, für das Kontingent angemeldet werden können:

http://www.unhcr.de/unhcr/in-deutschland/aufnahmeprogramm-syrien.html

NUR das Webformular ist ausschlaggebend. Es werden keine Anträge per Post, Liste, Fax, Email usw. angenommen. Eine Anmeldung erfolgt nur, wenn das Webformular vollständig ausgefüllt ist.

Der UNHCR Berlin hat eine Hotline zum Aufnahmeprogramm aus Libanon eingerichtet:
Telefon 030-202202-21, Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr.

Nicht zuletzt mit Blick auf die BMI-Maßgabe, syrische Flüchtlinge nur aus dem Libanon aufzunehmen, und nur UNHCR-registrierte Flüchtlinge aufzunehmen, dürfte es u.E. Sinn machen, dass Familienangehörige sich auch dann mit dem web-Formular an den UNHCR wenden, wenn sie um Einreiseunterstützung für Ihre Verwandten in anderen Erstaufnahmestaaten bitten (siehe auch unter 3.)

 

3. Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

DIE LINKE hat am 12.6.2013 im Bundestag einen Antrag für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge über bestehende familiäre Kontakte eingebracht, BT-Drs 17/13933 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713933.pdf

Zitat:

5. Die Bundesregierung erteilt den Bundesländern, die dies aufgrund der hohen Anzahl von dort lebenden syrischen Staatsangehörigen wünschen, das erforderliche Einvernehmen nach § 23 Abs.1 AufenthG, damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes gegebenenfalls eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können.

Voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche, vermutlich am 28.6.2013 wird ein wortgleicher überfraktioneller Antrag von CDU/CSU/SPD/FDP und Grünen beschlossen (liegt noch nicht als Bundestagsdrucksache vor).

Eine auf diesem Beschluss beruhende Aufnahmeregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG für Familienangehörige von hier lebenden syrischen Staatsangehörigen müsste dann in den Bundesländern per Erlass umgesetzt werden. Daher müssen wir auf die jeweiligen Landesregierungen einzuwirken, diese Aufnahmeregelung im Interessen der Menschen bald und großzügig umzusetzen und zahlenmäßig nicht zu kontingentieren.

Auch bei der Frage einer ggf. abzugebenden Verpflichtungserklärungen besteht sicherlich ein Spielraum für die Länder.

 

4. Aufenthaltserlaubnis zum BAföG-Bezug für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung

Syrische Studierende mit aktuell ausgefallener, aus Syrien stammender Finanzierung, die sich bereits mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16 AufenthG im Lande befinden, können für die Dauer des Ausfalls der Finanzierung den temporären Wechsel zu einer nur zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG beantragen.

Achtung: In diesem Fall gelten für die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG –mit Ausnahme nur der Lebensunterhaltsicherung – sämtliche Anspruchs- und Verlängerungsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG weiter (ordnungsgemäßes Studium usw.)!

Anders als mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG können jedoch mit der zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG Sozialleistungen nach BAföG, und für Familienangehörige ggf Sozialgeld nach SGB II sowie Kindergeld bezogen werden.

Merkblatt der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zu den aufenthalts- und sozialrechtlichen Regeln für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/beauftragte-fuer-integration.html

einige Ländererlasse dazu:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-BE.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-NI.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-ST.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-RP.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-MV.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-HE.pdf
Wann eine Promotion als „Erstausbildung“ nach dem BAföG forderungsfähig sein soll,
bleibt dabei das Geheimnis unserer ungebildeten Innenminister – die Erlasse laufen
insoweit für Promovierende wohl leider leer.

 

5. Illegale Einreise, Asylantrag und Flüchtlingsanerkennung

Auch künftig bleibt für schutzsuchende Kriegsflüchtlinge aus Syrien in der Mehrzahl der Fälle die lebensgefährliche illegale (für Asylsuchende nach der GFK aber straffreie!!) Einreise ohne Visum zB über das Mittelmeer in die EU die einzige Möglichkeit, einen Flüchtlingsstatus zu erhalten. Dabei besteht insbesondere in den an den Außengrenzen gelegenen EU-Staaten die Gefahr, trotz Asylantrags in mit EU-Geldern errichteten Haftanstalten eingesperrt und ohne ordnungsgemäße Asylprüfung zB in die Türkei zurückgeschoben zu werden. In Deutschland besteht die Gefahr, „zuständigkeitshalber“ nach dem Dublin-Abkommen in einen der Staaten an den Außengrenzen zurückgeschoben und dort ebenfalls inhaftiert und ggf weiter Richtung Verfolgerstaat abgeschoben zu werden.

Kommt es zu keiner Rückschiebung nach dem Dublin-Abkommen, wird der Asylantrag in Deutschland geprüft, wobei ca 95 % aller Asylanträge von Syrern anerkannt werden und mindestens „subsidärer Schutz“ mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 3 AufenthG zuerkannt wird. Ab Herbst 2013 führt dies aufgrund einer aktuell geplanten Änderung des Asylrechts dann sogar zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 zweite Alternative AufenthG, mit der zB auch problemlos  BAföG oder Kindergeld bezogen werden kann.

 

6. Aufenthaltserlaubnis zum Flüchtlingsschutz für Syrer auch ohne Asylverfahren möglich

Berlin (und wohl auch andere Länder) erteilt derzeit gemäß VAB Berlin, Kapitel E Syrien 2 (Seite 674 im pdf-Dokument)

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323

unter bestimmten Voraussetzungen an Syrer auch ohne Asylverfahren die Aufenthaltserlaubnis zum subsidären Schutz nach § 25 Abs. 3 AufenthG:Überblick

„Macht ein ausländischer Staatsangehöriger aus Syrien, der bis lang kein Asylverfahren betrieben hat, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis geltend, so ist angesichts der derzeitigen Entscheidungspraxis des BAMF – generelle Anerkennung subsidiären Schutzes bei syrischen Staatsangehörigen – b.a.W. auf die Beteiligung nach § 72 Abs. 2 AufenthG zu verzichten und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG für 18 Monate zu erteilen. Diese Vorgehensweise wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt. Vorstehendes gilt ebenfalls nicht für Ausländer aus Syrien, die etwa im Rahmen eines DÜ-Verfahrens in einen Drittstaat zurück geführt werden können oder für Personen, die trotz eines gesicherten Aufenthaltsstatus in einem anderen Drittstaat nach Deutschland zuwandern und dorthin wieder zurückkehren können oder die nach Syrien – wenn auch nur zeitweise – zurückkehren können.

Personen, die trotz bestehender Sperrwirkung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 fälschlicherweise ein Einreisevisum erhalten haben, erhalten lediglich eine Duldung gemäß § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG…

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Georg Classen

buero@fluechtlingsrat-berlin.de

www.fluechtlingsrat-berlin.de

19. Mai 2013 · Kommentare deaktiviert für Choucha Petition Resettlement · Kategorien: Tunesien · Tags: ,

Flyer pétition DE

29. Januar 2013 · Kommentare deaktiviert für Tunis Choucha Flüchtlingsprotest, Bericht auf „Economiste Maghrebin“ · Kategorien: Libyen, Tunesien · Tags: , , ,

http://www.leconomistemaghrebin.com/2013/01/29/camp-de-choucha-le-calvaire-continue/

L’UNHCR REJETTE LE DROIT D’ASILE

Camp de Choucha: le calvaire continue

Il pleuvait sur Tunis en ce 28 janvier 2013. Les quelque cent réfugiés arrivés la veille du camp de Choucha dans la capitale, épuisés, attendaient sous la pluie devant les portes closes de l’UNHCR.

« Je viens de Choucha », répond un jeune réfugié coiffé d’un bonnet aux couleurs classiques de la bannière nigériane quand on lui demande d’où il vient. « Je suis de Choucha » insiste-t-il, même après lui avoir posé la question autrement et lui avoir demandé de quel pays il venait.

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29. Januar 2013 · Kommentare deaktiviert für Tunis Choucha Flüchtlingsprotest, Bericht auf „Nawaat“ · Kategorien: Tunesien · Tags: , , ,

http://nawaat.org/portail/2013/01/28/camp-de-choucha-les-migrants-manifestent-a-tunis/

Camp de Choucha : les migrants manifestent à Tunis
by Sana Sbouaï

C’est un peu le coup de la dernière chance pour les migrants du camp de Choucha qui se sont vu refuser le statut de réfugié. Ils ont quitté le camp hier soir pour venir ce matin à Tunis où ils ont décidé d’organiser une manifestation. Ils sont une centaine et espèrent se faire entendre par le UNHCR, l’Agence des Nations Unies pour les réfugiés en organisant un sit-in Place des Droits de l’Homme à Tunis.

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29. Januar 2013 · Kommentare deaktiviert für Tunis Choucha Flüchtlingsprotest Bericht „tunisia-live“ · Kategorien: Tunesien · Tags: , , ,

Shousha Camp Migrants Call for Official Refugee Status
http://www.tunisia-live.net/2013/01/28/shousha-camp-migrants-call-for-official-refugee-status/
Amira Masrour | 28 January 2013
Migrants from the Shousha refugee camp protest in Tunis’ Human Rights Square Monday.
Waving banners with slogans such as “UNCHR finish your job!” around 100 migrants from the Shousha refugee camp protested the rejection of their claims for official refugee status in Tunis’ Human Rights Square on Monday.

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12. Juli 2012 · Kommentare deaktiviert für Salloum – das Zwillingslager von Choucha auf ägyptischer Seite · Kategorien: Ägypten, Libyen, Nicht zugeordnet · Tags: , , ,

2.000 afrikanische Flüchtlinge aus Libyen leben in dem Lager Salloum, gleich hinter der libysch-ägyptischen Grenze, unter erbärmlichen Bedingungen.

IRIN News, 11th of July 2012

http://www.irinnews.org/Report/95839/EGYPT-LIBYA-Misery-for-stranded-refugees

SALLOUM, 11 July 2012 (IRIN) – Salloum camp in western Egypt about 5km from the Libyan border is home to about 2,000 refugees, failed asylum seekers and third country nationals who fled Libya in 2011 and cannot return to their countries of origin.

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