Jugend Rettet | 24.04.2018
Infos zur Anhörung in Rom
Was ist passiert
Gestern, am 23.4., fand die Verhandlung unseres Einspruchs gegen die Beschlagnahme der IUVENTA vor dem Kassationsgericht in Rom statt.
Heute morgen gegen 9:30 Uhr wurde uns dann die Entscheidung des Gerichts mitgeteilt: Die Erste Strafkammer des Kassationsgerichts hat dem Einspruch von Jugend Rettet nicht stattgegeben und somit gegen eine unmittelbare Aufhebung der Beschlagnahme der IUVENTA entschieden. Eine genauere Begründung der Entscheidung steht derzeit noch aus. Wir bekommen in den nächsten 15 Tagen mitgeteilt auf welcher Grundlage diese Entscheidung basiert.
Aufgabe des Vereins wird es nun zum einen sein, weitere juristische Schritte abzuwägen und gegebenenfalls einzuleiten. So wurde bereits Kontakt zu Anwält*innen für Menschenrechte aufgenommen, um eine mögliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu evaluieren.