04. September 2014 · Kommentare deaktiviert für Berlin setzt Asylrecht außer Kraft · Kategorien: Deutschland · Tags:

Sozialsenator Czaja setzt Asylrecht außer Kraft –
Berlins Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber verweigert die Annahme von Asylanträgen

 

Presseinformation vom 3. September 2014

 

Wie Sozialsenator Mario Czaja (CDU) heute Mittag auf einer Pressekonferenz beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bekannt gab, werden in Berlin vorerst keine Asylanträge mehr angenommen (vgl. auch TSP 03.09.14).

 

Für die Betroffenen bedeutet das: Kein Zugang zum verfassungs- und europarechtlich garantierten Asylrecht, kein Zugang zur polizei- und menschenrechtlich gebotenen Existenzsicherung, keine Annahme des Asylgesuchs zur Weiterleitung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF, keine Zuweisung einer Unterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, keine Verpflegung und keine medizinische Versorgung.

 

Zum wiederholten Male setzt die in Berlin für die Annahme von Asylanträgen allein zuständige „ZENTRALE AUFNAHMEEINRICHTUNG FÜR ASYLBEWERBER ZAA“ beim LAGeSo Berlin Asylsuchende rechtswidrig ohne Verpflegung der Obdachlosigkeit aus. Begründet wird dies mit dem „Flüchtlingsansturm“ bei der ZAA, in den letzten beiden Tagen seien dort je 100 Asylanträge gestellt worden. Man hoffe, so MitarbeiterInnen des LAGeSo, die Flüchtlinge werden auf andere Bundesländer ausweichen. Dabei ist die Schließung nicht mit anderen Bundesländern abgesprochen.

 

Schon bisher werden neu ankommende Asylsuchende gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Dabei gehört aber auch die geordnete Zuweisung und Weiterleitung Asylsuchender an andere Bundesländer nach dem „Königsteiner Schlüssel“ zu den Pflichtaufgaben der nunmehr geschlossenen Berliner ZAA.

 

Während neu in Berlin ankommende Flüchtlinge im August 2014 nur noch Hostel-Gutscheine erhalten hatten, um sich – oft erfolglos – selbst Schlafplätze zu besorgen – vgl. PM des Flüchtlingsrats vom 14.8.14 und vom 4.10.13 –  wird ihnen nun erklärtermaßen jegliche Schlafmöglichkeit verweigert, da Asylanträge nicht einmal mehr entgegengenommen werden. Das Land Berlin ist gesetzlich verpflichtet, asylsuchenden Menschen eine Unterkunft nachzuweisen, und sie als Asylsuchende ggf. auch an andere Bundesländer zuzuweisen.

 

Die Schließung der Behörde beinhaltet einen Rechtsbruch bezüglich des Art. 16a Grundgesetzes, der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Asylrichtlinien. Auch nach dem Allgemeinen Polizei- und Ordnungsgesetz ASOG ist der Sozialsenator zur Beseitigung von Obdachlosigkeit und zum Nachweis einer Unterkunft für obdachlose und mittellose Menschen verpflichtet.

 

„Senator Czaja setzt willkürlich Grund- und Menschenrechte und das Asylrecht außer Kraft“, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin, „wir sind schockiert über das skrupellose Vorgehen des Gesundheits- und Sozialsenators, die asylsuchenden Menschen ohne Nahrung und Dach über dem Kopf und ohne medizinische Hilfe sich selbst zu überlassen.“

 

So wurde heute einer allein reisenden Mutter mit zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren aus Tschetschenien, die vorsprechen wollte um ihr Asylgesuch zu stellen, mitgeteilt, sie dürfe erst am 16.9.2014 wieder vorsprechen. Bis dahin wurden weder Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt, noch bekam sie Verpflegungsgeld und Krankenscheine, noch einen Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF zur förmlichen Asylantragstellung.

 

Die Familie ist kein Einzelfall. Jeder neu ankommende Asylsuchende wird seit heute von der ZAA abgewiesen und auf einen Termin ein oder zwei Wochen später verwiesen. Der Flüchtlingsrat fordert die sofortige Öffnung der ZAA und die sofortige Annahme von Asylanträgen neu ankommender Flüchtlinge, sowie ihre Unterbringung und Verpflegung. Ggf. sind Verwaltungsmitarbeiter aus den Senatsverwaltungen und anderen Dienststellen an die ZAA abzuordnen und freie Bettenkapazitäten in Hostels, Pensionen, Hotels usw. zu nutzen.

 

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel.: 030-243445762

 

Kommentare geschlossen.