09. Juli 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrien, Adopt@revolution, Newsletter 08.07.2013 · Kategorien: Syrien

Liebe AbonnentInnen des Newsletters, liebe Syrien-Interessierte,

mehr als zwei Jahre nach dem Start der syrischen Protestbewegung unterscheiden sich die Narrative & Diskurse zu Syrien in den westlichen Staaten weiterhin. Auch in Deutschland wurde in den letzten Wochen medial diskutiert, wie dem wachsenden Konflikt in Syrien beizukommen ist. So äußerten sich z.B. der Autor Navid Kermani als auch der ehemalige CDU-Abgeordnete Jürgen Todenhöfer zu Konfliktlösungen in Syrien. Beide kommen dabei zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Artikel sowie weitere Stimmen aus Kultur & Medien haben wir in unserer Presseschau für Sie zusammengefasst.
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06. Juli 2013 · Kommentare deaktiviert für Arabellion: Kulturalismus, Ideologien, Eurozentrismus · Kategorien: Ägypten, Hintergrund, Lesetipps, Mittelmeerroute, Syrien, Tunesien · Tags:

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2013-07-001

02. Juli 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrien: adopt@revolution, Newsletter 01.07.2013 · Kategorien: Syrien · Tags:

Liebe AbonnentInnen des Newsletters, liebe Syrien-Interessierte,

die Nachrichtenlage aus Syrien bleibt geprägt von einer Verschärfung der humanitären Not und ansteigenden Opferzahlen. Der Exodus aus Syrien hat bislang nach offiziellen Zahlen mehr als 1,7 Millionen Menschen zu Flüchtlingen in Syriens Anrainerstaaten gemacht. Der Libanon ächzt zunehmend unter den fast 600.000 registrierten Flüchtlingen aus Syrien. Die Not der Flüchtlinge wird zudem von einigen gezielt ausgenutzt, um wirtschaftlichen Profit zu machen (The Atlantic: http://www.theatlantic.com/international/archive/2013/06/the-men-who-get-rich-off-syrian-refugees/277171/). Frauen & Mädchen werden oftmals Opfer von sexueller Belästigung und Ausbeutung, sodass eine unfreiwillige Ehe manchen als die beste aller schlechten Lösungen erscheint: http://www.theatlantic.com/international/archive/2013/05/child-marriages-rise-among-syrian-refugee-girls/276287/. Dies sind die – oftmals medial unsichtbaren – Folgen des Konflikts in Syrien. Allerdings sind syrische AktivistInnen im In- und Ausland bemüht, humanitäre Hilfe, (im)materiellen Beistand und Kampagnenarbeit zu leisten. Kindern einen Ausgleich zur beengten Lebenswelt im Camp zu bieten oder Familien besser vor Ausbeutung zu schützen, gehört zu den Zielen vieler kleiner NGOs und Initiativen.
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25. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrische Boat-people klagen an: Griechenland schleppt Flüchtlingsboote zurück · Kategorien: Griechenland, Syrien · Tags: ,
http://www.bbc.co.uk/news/magazine-22757485

„Syrians accuse Greece of ‚pushing back‘ migrant boats

By Sue Lloyd-Roberts BBC Newsnight

Coastguard signals to refugee boat

[…] “They told me that their boats had been capsized and pushed back by a Greek boat – they say it was the Greek coastguard”

Adib Hachach Syrian in Athens

A large portion of those currently seeking that better life are Syrians fleeing the violence that has riven their homeland.

For two years now TV news crews have filmed lines of mainly women and children making their undignified exit along the dusty roads that lead from Syria into Turkey.

On foot, carrying plastic bags filled with clothes and household items grabbed at the last minute, they are now crossing at the rate of 7,000 a day, according to the UN.

Some stop in the refugee camps which dot the borderlands or try their luck in towns like Gaziantep, 100 km (62 miles) into Turkey and now home to 57,000 Syrians. But those with money move on to Istanbul, the ancient crossroads between East and West and gateway to Europe.

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24. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrien, adopt@revolution, Newsletter 23.06.2013 · Kategorien: Syrien · Tags: ,

Liebe AbonnentInnen des Newsletters, liebe Syrien-Interessierte,

am vergangenen Dienstag druckte die FAZ ein Interview mit Syriens Präsidenten Bashar al-Assad ab. Jener lässt sich über die europäische Politik gegenüber Syrien aus und gibt den Kampf gegen den Terror erneut als Mission an. Dass sein Partner im „Anti-Terror-Kampf“ – die libanesische Hisbollah – vielen selbst als Terrororganisation gilt, ist für Assad unbedeutend. Ein merkwürdiges Verständnis des libanesischen Staates zeigt sich: Die Hisbollah habe ein Anrecht, an den „Säuberungsaktionen“ (O-Ton Assad) im libanesisch-syrischen Grenzgebiet teilzunehmen. Wie üblich (pseudo)philosophiert Assad – und erhält von Rainer Hermann (FAZ) dafür ausführlich Raum. „Das Wichtigste ist, den Anderen zu akzeptieren. Tut man das nicht, kann es keine Demokratie geben […]“, schwadroniert Assad u.a. Die FAZ-Version des Interviews: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/naher-osten/syriens-machthaber-assad-im-f-a-z-gespraech-europa-wird-den-preis-fuer-waffenlieferungen-zahlen-12224899.html sowie die syrische SANA-Version: http://sana.sy/eng/21/2013/06/18/487994.htm

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18. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrische Flüchtlinge in Griechenland · Kategorien: Griechenland, Syrien · Tags: , , ,

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39353/1.html

Internierung oder keine Arbeit und keine Aufenthaltserlaubnis

Thomas Pany 18.06.2013

Wie tausende Syrer nach Griechenland fliehen und dort in die nächste Misere geraten

Dort Touristen, die sich ihre Sehnsüchte nach dem guten Leben 14tägig erfüllen, und dann, etwas entfernt von der Hafenpromenade, Männer, Frauen, Kinder, Babys, die sich an Gitterzäunen in dem viel zu kleinen Schatten drängen: 30 Grad auf Lesbos, am 7.Juni.

75 Ankommende werden an diesem Tag von Infomobile gezählt, 95 waren es am Tag zuvor. Die Website, die über Flüchtlinge, die in Griechenland ankommen, informiert, hat in großer grüner Schrift „Welcome“ stehen. Darunter erfährt man die aktuellen Zahlen der Neuankömmlinge auf Lesbos und anderen ägäischen Inseln. Täglich waren es im Mai und Anfang Juni zwischen 14 und 75 Personen, die auf Samos, Limnos oder Leros strandeten. Wo sie dann meistens verhaftet werden.

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17. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrien: adopt@revolution, Newsletter 17.06.2013 · Kategorien: Syrien · Tags:

Liebe AbonnentInnen des Newsletters, liebe Syrien-Interessierte,

„Syrien im Aufbruch“ – diese Schlagzeile mag angesichts der immer neuen Schreckensmeldungen aus Syrien verwundern. Und doch spiegelt sie wieder, was AktivistInnen des Adopt a Revolution-Teams bei ihren kürzlichen Reisen im Norden Syriens wiedergefunden haben. Elias Perabo hat seine Reiseeindrücke ausführlich im Blogbeitrag „Syrien im Aufbruch“ (https://www.adoptrevolution.org/taz-kommentar-aufbruch/) dargestellt. Perabo argumentiert, die groß angelegten Lösungen für Syrien gehen an der Realität vor Ort vorbei. In den Orten, die nicht mehr unter Kontrolle des alten Regimes stehen, geht es für die Menschen nun um den (Wieder)Aufbau von Verwaltungsstrukturen und um den Erhalt bzw. die Rekonstruktion der Infrastruktur. Lokale Initiativen und AktivistInnen nutzen die Aufbruchstimmung – doch es mangelt vielerorts an Know-How & Ressourcen. Hier könnte die europäische bzw. deutsche Hilfe ansetzen, denn nach mehreren Monaten der Selbstverwaltung erreichte die befreiten Gebiete noch immer keinerlei praktische Unterstützung. Der Bürgermeister von Tell Abyad – einer Kleinstadt direkt an der Grenze zur Türkei – wartet z.B. auf Tipps, wie der demokratische Wiederaufbau gezielt angestoßen werden kann. Der Kommentar erschien in Kurzform am 11.06 auch in der taz.

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15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Syrische Flüchtlinge, Aufnahmeprogramm Deutschland · Kategorien: Deutschland, Syrien · Tags:

Liebe KollegInnen,

anbei ein Versuch eines Überblicks über die aktuellen Regelungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Für Anregungen, Korrekturen und Kritik bin ich dankbar!

Achtung: Der Flüchtlingsrat bietet keine Einzelfallberatung für Flüchtlinge und ihre Angehörigen zu diesen und anderen Fragen an!!!

Bitte wenden Sie sich ggf an eine Beratungsstelle vor Ort:
http://www.asyl.net/index.php?id=links_und_adressen
oder an den UNHCR (siehe unten Nr. 2)

1. BMI regelt Aufnahmeprogramm für 5000 syrische Flüchtlinge

2. UNHCR startet Webformular für syrische Familienangehörige im Libanon

3. Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

4. Aufenthaltserlaubnis zum BAföG-Bezug für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung

5. Illegale Einreise, Asylantrag und Flüchtlingsanerkennung

6. Aufenthaltserlaubnis zum Flüchtlingsschutz für Syrer auch ohne Asylverfahren möglich

 

1. BMI regelt Aufnahmeprogramm für 5000 syrische Flüchtlinge

Am 30.5.2013 hat das Bundesinnenministerium die Aufnahmeanordnung  zur Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen aus Syrien veröffentlicht:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Aufnahmeanordnung-syrische-Fluechtlinge_2013.pdf

Über dieses Programm können Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen werden, die sich derzeit im Libanon befinden.

Für die Auswahl sollen folgenden Kriterien gelten (vgl. Wortlaut Aufnahmeanordnung)

  1. Schutzbedürftige, die bis zum 31.3.2013 bei UNHCR oder Caritas Libanon registriert waren (Kinder mit Eltern, gefährdete Frauen, religiöse Minderheiten, sowie max. 3% Schwerstkranke).
  2. Personen mit Bezügen nach Deutschland (Familienangehörige, deutsche Sprachkenntnisse, Voraufenthalt, aufnahmebereite Institutionen syrischer religiöser Minderheiten). Vorrangig sollen hierbei Personen aufgenommen werden, für die Verpflichtungserklärungen vorliegen oder die Bereitschaft Dritter einen Beitrag zur Lebensunterhaltssicherung zu leisten erklärt wurde.
  3. Personen, die sich im Hinblick auf den „Wiederaufbau Syriens nach Konfliktende“ in Deutschland weiterqualifizieren wollen.

Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus anderen Erstaufnahmestaaten soll ausnahmsweise möglich sein, wenn schon Kontakt zu einer deutschen Botschaft besteht. Hinsichtlich der Aufnahmekriterien wurde bekannt, dass 1000 Menschen aus dem Kontingent bei den deutschen  Botschaften aufgenommen werden sollen, das bereits besteht.

Die übrigen 4000 sollen zu je einem Drittel nach den o.g. Kriterien ausgewählt werden: Schutzbedürftige, Familienangehörige, Menschen mit besonderen Potenzialen für die syrische Gesellschaft.

Das Kontingent für Familienangehörige (ca. 1300 Menschen) soll vom UNHCR Berlin über das u.g. Webformular ermittelt und an den UNHCR Libanon gesandt werden, der die Daten überprüft.

Nach einer 14tägigen Erstaufnahme in Niedersachsen in den Lagern Friedland und Bramsche erfolgte eine bundesweite Verteilung (wie bei Asylsuchenden) nach dem „Königsteiner Schlüssel“ in analoger Anwendung des § 24 AufenthG. Es soll eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 23 Abs. 2 (AufenthG) für zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt werden. Die aufgenommenen Flüchtlinge haben Anspruch auf Sozialleistungen (Hartz IV bzw bei Erwerbsunfähigkeit Sozialhilfe), Kindergeld, eine sofortige unbeschränkte Arbeitserlaubnis und einen Integrationskurs. Solange Sozialleistungen bezogen werden wird eine Wohnsitzauflage für den Zuweisungsort erteilt. Familiennachzug ist nur unter den im AufenthG genannten allgemeinen Voraussetzungen vorgesehen (Visumsverfahren, Lebensunterhaltsicherung), siehe dazu aber weiter unten.

 

2. UNHCR startet Webformular für syrische Familienangehörige im Libanon

UNHCR Berlin bietet ein Webformular, in dem syrische Familienangehörige, die beim UNHCR in Libanon oder der Caritas Libanon registriert sind, für das Kontingent angemeldet werden können:

http://www.unhcr.de/unhcr/in-deutschland/aufnahmeprogramm-syrien.html

NUR das Webformular ist ausschlaggebend. Es werden keine Anträge per Post, Liste, Fax, Email usw. angenommen. Eine Anmeldung erfolgt nur, wenn das Webformular vollständig ausgefüllt ist.

Der UNHCR Berlin hat eine Hotline zum Aufnahmeprogramm aus Libanon eingerichtet:
Telefon 030-202202-21, Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr.

Nicht zuletzt mit Blick auf die BMI-Maßgabe, syrische Flüchtlinge nur aus dem Libanon aufzunehmen, und nur UNHCR-registrierte Flüchtlinge aufzunehmen, dürfte es u.E. Sinn machen, dass Familienangehörige sich auch dann mit dem web-Formular an den UNHCR wenden, wenn sie um Einreiseunterstützung für Ihre Verwandten in anderen Erstaufnahmestaaten bitten (siehe auch unter 3.)

 

3. Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

DIE LINKE hat am 12.6.2013 im Bundestag einen Antrag für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge über bestehende familiäre Kontakte eingebracht, BT-Drs 17/13933 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713933.pdf

Zitat:

5. Die Bundesregierung erteilt den Bundesländern, die dies aufgrund der hohen Anzahl von dort lebenden syrischen Staatsangehörigen wünschen, das erforderliche Einvernehmen nach § 23 Abs.1 AufenthG, damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes gegebenenfalls eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können.

Voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche, vermutlich am 28.6.2013 wird ein wortgleicher überfraktioneller Antrag von CDU/CSU/SPD/FDP und Grünen beschlossen (liegt noch nicht als Bundestagsdrucksache vor).

Eine auf diesem Beschluss beruhende Aufnahmeregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG für Familienangehörige von hier lebenden syrischen Staatsangehörigen müsste dann in den Bundesländern per Erlass umgesetzt werden. Daher müssen wir auf die jeweiligen Landesregierungen einzuwirken, diese Aufnahmeregelung im Interessen der Menschen bald und großzügig umzusetzen und zahlenmäßig nicht zu kontingentieren.

Auch bei der Frage einer ggf. abzugebenden Verpflichtungserklärungen besteht sicherlich ein Spielraum für die Länder.

 

4. Aufenthaltserlaubnis zum BAföG-Bezug für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung

Syrische Studierende mit aktuell ausgefallener, aus Syrien stammender Finanzierung, die sich bereits mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16 AufenthG im Lande befinden, können für die Dauer des Ausfalls der Finanzierung den temporären Wechsel zu einer nur zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG beantragen.

Achtung: In diesem Fall gelten für die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG –mit Ausnahme nur der Lebensunterhaltsicherung – sämtliche Anspruchs- und Verlängerungsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG weiter (ordnungsgemäßes Studium usw.)!

Anders als mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG können jedoch mit der zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG Sozialleistungen nach BAföG, und für Familienangehörige ggf Sozialgeld nach SGB II sowie Kindergeld bezogen werden.

Merkblatt der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zu den aufenthalts- und sozialrechtlichen Regeln für syrische Studierende mit ausgefallener Finanzierung:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/beauftragte-fuer-integration.html

einige Ländererlasse dazu:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-BE.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-NI.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-ST.pdf

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-RP.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-MV.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Syrische_Studierende-HE.pdf
Wann eine Promotion als „Erstausbildung“ nach dem BAföG forderungsfähig sein soll,
bleibt dabei das Geheimnis unserer ungebildeten Innenminister – die Erlasse laufen
insoweit für Promovierende wohl leider leer.

 

5. Illegale Einreise, Asylantrag und Flüchtlingsanerkennung

Auch künftig bleibt für schutzsuchende Kriegsflüchtlinge aus Syrien in der Mehrzahl der Fälle die lebensgefährliche illegale (für Asylsuchende nach der GFK aber straffreie!!) Einreise ohne Visum zB über das Mittelmeer in die EU die einzige Möglichkeit, einen Flüchtlingsstatus zu erhalten. Dabei besteht insbesondere in den an den Außengrenzen gelegenen EU-Staaten die Gefahr, trotz Asylantrags in mit EU-Geldern errichteten Haftanstalten eingesperrt und ohne ordnungsgemäße Asylprüfung zB in die Türkei zurückgeschoben zu werden. In Deutschland besteht die Gefahr, „zuständigkeitshalber“ nach dem Dublin-Abkommen in einen der Staaten an den Außengrenzen zurückgeschoben und dort ebenfalls inhaftiert und ggf weiter Richtung Verfolgerstaat abgeschoben zu werden.

Kommt es zu keiner Rückschiebung nach dem Dublin-Abkommen, wird der Asylantrag in Deutschland geprüft, wobei ca 95 % aller Asylanträge von Syrern anerkannt werden und mindestens „subsidärer Schutz“ mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 3 AufenthG zuerkannt wird. Ab Herbst 2013 führt dies aufgrund einer aktuell geplanten Änderung des Asylrechts dann sogar zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 zweite Alternative AufenthG, mit der zB auch problemlos  BAföG oder Kindergeld bezogen werden kann.

 

6. Aufenthaltserlaubnis zum Flüchtlingsschutz für Syrer auch ohne Asylverfahren möglich

Berlin (und wohl auch andere Länder) erteilt derzeit gemäß VAB Berlin, Kapitel E Syrien 2 (Seite 674 im pdf-Dokument)

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323

unter bestimmten Voraussetzungen an Syrer auch ohne Asylverfahren die Aufenthaltserlaubnis zum subsidären Schutz nach § 25 Abs. 3 AufenthG:Überblick

„Macht ein ausländischer Staatsangehöriger aus Syrien, der bis lang kein Asylverfahren betrieben hat, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis geltend, so ist angesichts der derzeitigen Entscheidungspraxis des BAMF – generelle Anerkennung subsidiären Schutzes bei syrischen Staatsangehörigen – b.a.W. auf die Beteiligung nach § 72 Abs. 2 AufenthG zu verzichten und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG für 18 Monate zu erteilen. Diese Vorgehensweise wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt. Vorstehendes gilt ebenfalls nicht für Ausländer aus Syrien, die etwa im Rahmen eines DÜ-Verfahrens in einen Drittstaat zurück geführt werden können oder für Personen, die trotz eines gesicherten Aufenthaltsstatus in einem anderen Drittstaat nach Deutschland zuwandern und dorthin wieder zurückkehren können oder die nach Syrien – wenn auch nur zeitweise – zurückkehren können.

Personen, die trotz bestehender Sperrwirkung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 fälschlicherweise ein Einreisevisum erhalten haben, erhalten lediglich eine Duldung gemäß § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG…

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Georg Classen

buero@fluechtlingsrat-berlin.de

www.fluechtlingsrat-berlin.de

15. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Flucht aus Syrien in die EU – BBC · Kategorien: Griechenland, Syrien, Türkei · Tags:

sehr sehenswert!

World Fleeing Syria BBC full documentary about syria Bombed and fired 2013

http://www.youtube.com/watch?v=y2zrS0XbwFc

13. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Griechenland: „Haftgrund Flucht“ (U. Jelpke) · Kategorien: Griechenland, Syrien · Tags: , , , ,
13.06.2013 / Thema / Seite 10

Haftgrund Flucht

Wer vor Unterdrückung und Armut nach Griechenland flieht, auf den wartet dort der Knast. Treibende Kraft der inhumanen Asylpolitik ist die EU.

Von Ulla Jelpke
 
Was ist denn das für ein Wimmern?« Dem Direktor des Polizeigefängnisses auf der griechischen Insel Lesbos ist sichtlich unwohl, als die deutschen Besucher im Flur des Gebäudes die Arrestierten befragen. Gerade noch hatte er unserer Delegation des Innenausschusses des Deutschen Bundestages versichert, bei ihm säßen nur männliche Erwachsene ein. Menschen, die als Flüchtlinge nach Griechenland kamen und nun entweder auf ihre Registrierung oder ihre Abschiebung warten. Aber auch Kriminelle. »Bei uns gibt es weder Kinder noch Frauen.« Und doch hören die deutschen Parlamentarier eindeutig das Weinen einer Frau. Also wenden wir uns an die Gefangenen, denen wir im Flur begegnen. Ja, bei ihnen sitze auch eine Frau ein, eine junge syrische Kurdin, sagen sie uns. Nach einigem Hin und Her bestätigt das dann der Gefängnisdirektor: Tatsächlich ist auch eine Frau eingesperrt – als einzige im Männerknast. Die Deutschen sind empört, der Anstaltschef wird später Ärger mit dem griechischen Innenministerium bekommen, die Frau wird verlegt.

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