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Die EU-Kommission hat am 30.7.2014 eine Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Tunesien über
Rückübernahme [COM(2014) 493 final] vorgelegt.
Das Rückübernahmeabkommen, das Tunesien mit der EU abschliessen soll, ist neuartig. Es soll nicht nur die Abschiebemöglichkeiten von TunesierInnen aus der EU massenhaft beschleunigen, vor folgendem Hintergrund: „2012 wurden über 18 000 Rückkehranordnungen erlassen, aber nur ca. 4 500 Personen rückgeführt (24 %). 2013 war diese Zahl sogar noch rückläufig: Von über 14 300 Personen wurden nur ca. 2 800 nach Tunesien rückgeführt (20 %).“
Neben der Rückübernahme von TunesierInnen sollen auch DrittstaatlerInnen und Staatenlosen nach Tunesien abgeschoben werden. Außerdem soll Tunesien „die Durchbeförderung von Personen im Wege der Zusammenarbeit zu erleichtern.“ Diese Personen werden nicht näher beschrieben. Damit können nur Personen gemeint sein, die zuvor niemals in Tunesien gewesen sind. Tunesien würde dann wohl Geld erhalten, um sie weiter abzuschieben. Offensichtlich zielt diese Formulierung auf die Abschiebung von Bootsflüchtlingen, die über Libyen aufs Meer Richtung Europa gefahren sind, nach Tunesien.
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The EU Commission is negotiating a readmission (=deportation) agreement with Tunisia that this country will not only take back Tunisians, but also nationals of other countries (as far as I know, Morocco is still refusing such an agreement since negotiations started in 2000).