26. März 2012 · Kommentare deaktiviert für Choucha März 2012 · Kategorien: Libyen, Tunesien

Bericht

Dieser Bericht wurde nach einem Besuch im Flüchtlingslager Choucha vom 14. bis zum 21.03.2012 geschrieben. Bei diesem Besuch haben die AutorInnen mit Flüchtlingen verschiedener Communities gesprochen und Interviews mit Verantwortlichen des UNHCR geführt. Hier sind allgemeine Informationen und Forderungen von Flüchtlingen, die um Unterstützung bitten, zusammengetragen.


Campbedingungen

Seit dem 24.02.2011 befindet sich auf einer tunesischen Militärbasis in der Wüste nur wenige Kilometer von der tunesisch-libyschen Grenze entfernt das Flüchtlingslager Choucha. An dem benachbarten Grenzübergang kam es in den letzten Monaten immer wieder zu Unruhen.

Anfangs wurden in Choucha und in benachbarten Lagern einige zehntausend Libyen-Flüchtlinge untergebracht. Im Moment leben noch etwa 3100 Menschen aus ungefähr 30 afrikanischen und asiatischen Ländern in Choucha.

Die Lebensbedingungen in der Wüste mit ihren klimatischen Gegebenheiten sind hart. Die Ernährung im Camp ist nährstoffarm und wenig abwechslungsreich. Teile des Camps haben keinen oder nur unregelmässig Strom. Hygieneartikel werden zu wenig und nur an anerkannte Flüchtlinge verteilt.

Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist begrenzt und besonders bei ernsteren Problemen von großen bürokratischen Hürden und Diskriminierung gezeichnet. Darüber hinaus waren für alle möglichen Arbeiten im Camp tunesische ArbeiterInneneingestellt, deren Verträge größtenteils Anfang des Jahres 2012 endeten. Nun führen die ArbeiterInnen des Öfteren Protestaktionen, die gegen den UNHCR gerichtet sind, durch und blockieren beispielsweise die Einfahrt zum Camp. Dies führt schließlich zu schlechteren Bedingungen für die Camp-BewohnerInnen.

Viele Flüchtlinge äußern Kritik an der Arbeit der Organisationen bezüglich der Angebote und Bedingungen im Flüchtlingslager. Besonders bemerkenswert ist jedoch die Behandlung der 300 Personen, deren Asylgesuche vom UNHCR abgelehnt wurden. Sie stehen nun offiziell nicht mehr unter dem Schutz des UNHCR, weshalb sie bezüglich dem Zugang zu Informationen, zu Presse und zu Gütern des alltäglichen Bedarfs benachteiligt werden.

Die Prozedur der Flüchtlingsanerkennung und das Resettlement
Um heraus zu finden, wen das UNHCR unter Schutz stellt, wird ein Interview durchgeführt, welches „Refugee Status Determination“ (RSD) genannt wird. Während dieses Interviews werden die Fluchtgründe, die Flucht selbst und die Gründe für die Angst vor Verfolgung im Herkunftsland rekonstruiert. Auf dieses Interview mussten Viele monatelang warten, die ersten Interviews fanden im Mai 2011 statt. Vorher gibt es weder eine Beratung noch weiterführende Informationen bezüglich des Interviews. Während den Interviews gibt es keine professionelle Übersetzung. Wer sich auf Englisch einigermaßen ausdrücken kann, wird gebeten alle Fragen auf Englisch zu beantworten. Ansonsten werden Flüchtlinge mit Englischkenntnissen hinzugezogen, um für andere Flüchtlinge zu übersetzen. Eine Rückübersetzung gibt es nur manchmal. Die Ablehnung wird im Normalfall nicht weiter erläutert, nur eine Unterschrift wird verlangt. Wer vom UNHCR abgelehnt wird, hat die Möglichkeit auf eine Überprüfung dieser Entscheidung. Darauf folgt entweder die Anerkennung als Flüchtling oder eine endgültige Ablehnung.

Für alle anerkannten Flüchtlinge, die vor dem 01.12.2011 eingetroffen sind, besteht die Möglichkeit nach der Flüchtlingsanerkennung von einem Land aufgenommen zu werden, in dem ein neues Leben gestartet werden kann. Die Resettlement-Prozedur geht allerdings nur schleppend von Statten und anscheinend wird es nicht genügend Plätze für alle angenommenen Flüchtlinge geben.

Neben den gerade erwähnten schlechten Rahmenbedingungen der RSD-Interviews, berichten die Flüchtlinge von verschiedenen Fehlern, die bei diesem Verfahren gemacht wurden. Ein besonders drastisches Beispiel ist das Verwenden von ÜbersetzerInnen, die verfeindeten Konfliktparteien zugehören.

Außerdem unterlaufen dem UNHCR zahlreiche kleinere Fehler oder Verwechslungen, die Verwirrung stiften und den psychischen Stress der Flüchtlinge intensivieren.

So bekam ein Flüchtling gleichzeitig die Benachrichtigung der endgültigen Ablehnung sowie die Einladung zum Resettlement-Programm, wobei Zweiteres ein Fehler war. Außerdem finden sich auf offiziellen Dokumenten Fehler in der Schreibweise von Namen oder Städten und verkehrte Nationalitäten. Es gibt Fälle, in denen Personen ohne Interview eine Ablehnung erhielten, da beispielsweise die Fälle aller Familienmitglieder als gleich angesehen werden. Die Unzufriedenheit der Flüchtlinge wird durch diese Fehler und Ungleichheiten verstärkt.

Hinzu kommt außerdem die Tatsache, dass in den meisten Fällen das Einreichen der schriftlichen Berufung nach der ersten Ablehnung, keine Änderungen der Entscheidung nach sich zieht. Dies alles führt zu dem Verdacht, dass der UNHCR die Fälle ungenau und unprofessionell bearbeitet und vor allem die Herkunft darüber entscheidet, ob ein Flüchtling als solcher vom UNHCR anerkannt wird.

Die Abgelehnten
In Choucha leben derzeit 300 Menschen, deren Schutzgesuche vom UNHCR nicht anerkannt wurden. Den meisten Menschen, die die endgültige Ablehnung erhalten haben, gibt das UNHCR eine zweiwöchige Frist, um das Camp zu verlassen. Sie sollen entweder mit Hilfe von IOM in ihr Herkunftsland fliegen oder den nur illegal möglichen Rückweg nach Libyen antreten. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge aus Choucha zurück nach Libyen gegangen sind und dort inhaftiert oder getötet wurden.

Der Ablauf der zweiwöchigen Frist, in der das Camp verlassen werden sollte, hatte bisher für niemanden Konsequenzen. Den Abgelehnten wird jedoch gesagt, sie stünden nicht mehr unter dem Schutz des UNHCR, hielten sich somit illegal in Tunesien auf und könnten jederzeit vom tunesischen Militär festgenommen und abgeschoben werden. Sie stehen nun unter der Zuständigkeit von IOM und des tunesischen Staates. Zudem seien die Namen der Abgelehnten bereits dem Militär übermittelt worden. Der überwiegende Teil der abgelehnten Asylsuchenden haben bereits die Rückreise in ihr Heimatland angetreten.

Die 300 in Choucha verweilenden abgelehnten Asylsuchenden betonen jedoch, dass sie nicht in ihr Herkunftstland zurückkehren können ohne Verfolgung zu erfahren. Somit ist weder der gefährliche Rückweg nach Libyen noch die Reise in das Heimatland eine Option für diese Menschen. Sie stehen also momentan ohne Perspektiven da, fühlen sich vom UNHCR falsch behandelt und leiden unter starkem psychischen Stress, da sie ihre Abschiebung fürchten.

Die Communities

Arabische Darfuris
29 Personen der arabisch-stämmigen Community aus Darfur wurden vom UNHCR in zwei Instanzen und damit endgültig abgewiesen. Sie beklagen, dass der Übersetzer, der für sie in beiden Instanzen verantwortlich war, inkompetent und parteiisch war. Der Übersetzer gehört einer verfeindeten Konfliktpartei an und ist somit voreingenommen.

Der UNHCR hätte sicherstellen müssen, dass das RSD-Interview in einer sicheren Atmosphäre stattfindet. Die Flüchtlinge dieser Community betonten vor Beginn des Interviews, dass der ihnen zur Verfügung gestellte Übersetzer parteiisch ist und sie nicht in der Lage sind, ihre Fluchtgründe in der Anwesenheit dieses Übersetzers darzulegen. Statt einen geeigneteren Übersetzer zu finden, bestanden die beteiligten UNHCR-MitarbeiterInnen darauf, das Interview mit diesem Übersetzer durchzuführen.

Nach der ersten Ablehnung reichten viele Individuen dieser Community Berufung ein, mit der Begründung, dass der Übersetzer voreingenommen war. Zu ihrer Überraschung fanden sie in dem zweiten Interview wieder den gleichen Übersetzer vor.

Es ist skandalös, dass der UNHCR in Choucha nicht in der Lage ist, eine angemessene Interview-atmosphäre mit professioneller Übersetzung zu schaffen. Die Betroffenen dieser Community fordern die Neuauflage ihrer Fälle. Sie sind dazu bereit ihre Fluchtgründe mit professioneller Übersetzung erneut darzulegen, um ein faires Asylverfahren zu erhalten.

Nigerianische Community
Von den verweilenden 42 NigerianerInnen in Choucha wurden 40 Personen endgültig abgelehnt. Ihre Ablehnung erhielten sie nach dem Besuch des nigerianischen Botschafters in Choucha. Der nigerianische Botschafter Mr. Grand besuchte das Camp im September 2011. Nach einer langen Besprechung mit dem UNHCR und dem tunesischen Militär, sprach der Botschafter mit allen NigerianerInnen. Er sagte, dass er Einblick in ihre persönlichen Akten beim UNHCR bekommen hätte und beschimpfte sie als LügnerInnen. Weiter drohte er ihnen damit, dass sie das Camp verlassen sollten und dass die nigerianische Regierung gerichtliche Schritte gegen sie einleiten würde. Er sprach so explizite Drohungen aus, dass sie neue Asylgründe darstellen könnten.

Es ist skandalös, dass ein Vertreter des nigerianischen Staates das Camp besuchte, womöglich Einblicke in die Akten hatte und Drohung aussprechen konnte, obwohl die nigerianischen Asylsuchenden gerade Schutz vor diesem Staat suchen. Der UNHCR wurde auch hier seiner Rolle als Schutzinstanz für Flüchtlinge nicht gerecht. Die Flüchtlinge der nigerianischen Community sind entsetzt darüber, dass der UNHCR, während ihre Fälle noch bearbeitet wurden, im Kontakt mit dem Staat stand vor dem sie

Schutz suchen. Sie fordern die Neuaufnahme ihrer Fälle ohne Drohungen und unter Berücksichtigung der Intimität ihrer Fälle.

Spätankommende und Hungerstreikende
Flüchtlinge, die nach dem 01.12.2011 in Choucha eingetroffen sind, werden nicht mehr zum Resettlement-Programm zugelassen, selbst, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt sind. Eine Gruppe von 107 Flüchtlingen wurde zwischen dem 11.10.2011 und dem 08.12.2011 an dem Grenzübergang Ras Jdir aufgehalten. Das tunesische Militär verweigerte ihnen die Einreise nach Tunesien. Sie verweilten dort für zwei Monate unter widrigen Bedingungen. Eine Frau gebar sogar Zwillinge auf dem Grenzstreifen. Am 08.12.2011 überquerten sie schließlich die Grenze, jedoch nicht nach Verhandlungen, sondern wegen eines Konflikts auf libyscher Seite wegen dem die Grenze kurzzeitig unbewacht war. Weil sie jedoch an der Grenze aufgehalten wurden und erst nach dem 01.12.2011 ins Camp kamen, haben sie keinerlei Aussicht auf Resettlementplätze. Die 65 Menschen aus Darfur, die zu dieser Gruppe gehören haben am 16.03.2011 die Information erhalten, dass sie trotz ihrer Anerkennung als Flüchtlinge kein Resettlement bekommen und befinden sich seitdem im Hungerstreik. Unter ihnen sind viele Familien und alte Menschen, die das Leben in Zelten in der Wüste nicht aushalten und unter der schlechten medizinischen Versorgung im Camp leiden. Sie fordern den UNHCR und die internationale Gemeinschaft auf, ihnen Perspektiven zu bieten.

Tschadische Community
Die Community aus dem Tschad ist mit 149 vom UNHCR abgelehnten Flüchtlingen die größte Gruppe der Abgelehnten in Choucha. Am 17.10.2011 waren Vertreter des «Tschad Intelligent Services», die normalerweise für die tschadische Botschaft in Libyen arbeiten, im Camp und suchten die Tschad Community auf, um Namen und Zahlen der tschadischen Flüchtlinge herauszufinden. Flüchtlinge beobachteten, wie sie daraufhin das Büro des UNHCR im Camp aufsuchten und auch mit dem tunesischen Militär in Kontakt waren. Nach diesem Besuch, erhielten Familienangehörige der Flüchtlinge, die im Tschad leben, Drohungen. Die Flüchtlinge fühlen sich durch den Besuch von MitarbeiterInnen der Regierung des Tschad bedroht und beklagen, dass ebenjene im Kontakt mit dem UNHCR standen und Einfluß auf ihre Fälle genommen haben. Außerdem betonen sie, dass die Drohungen, die ihre Familien erhalten haben, neue Annerkennungsgründe darstellen können und fordern eine neue Anhörung ihrer Fälle.
Weitere abgelehnte Communities
Weitere Flüchtlinge, überwiegend aus West- und Zentralafrika, üben Kritik an den Verfahren des UNHCRs, die zu ihrer Ablehnung geführt haben. Viele berichten, dass ihr Verfahren sehr schnell von Statten ging. Schon während der Interviews wirkten die UNHCR-MitarbeiterInnen ungeduldig und nahmen sich zu wenig Zeit, um die Fluchtgründe zu verstehen. Die Communities kritisieren das eilige und unprofessionelle Verfahren im Choucha Camp und fordern, dass ihre Fälle neu aufgerollt werden. Zudem beklagen die Flüchtlinge, dass sie aufgefordert wurden zurück nach Libyen zu gehen, obwohl es dort immer noch sehr gefährlich für sie ist.

Zivilgesellschaftliche Interventionen sind notwendig!
Nach einer ausführlichen Recherche im Choucha Camp, kommen wir zu dem Ergebnis, dass nicht nur die allgemeinen Lebensbedingungen in diesem Wüsten-Camp inhuman sind, viel mehr sind auch die Flüchtlingsanerkennungsverfahren des UNHCR von groben Fehlern durchzogen. Während die meisten Flüchtlingslager des UNHCR nur eine Gruppe von Flüchtlingen beherbergen, flohen während der Libyenkrise Menschen unterschiedlichster Nationalitäten vor dem Krieg und fanden schließlich Unterkunft in Choucha. Das lokale UNHCR-Team scheint nicht auf die Komplexität dieser Aufgabe vorbereitet und war nicht in der Lage allen Asylsuchenden ein faires Verfahren in einer sicheren Atmosphäre zu bieten.

Wir möchten an dieser Stelle auch an das Feuer, welches im Mai 2011 einen Großteil des Camps zerstörte, mehrere Menschenleben forderte und viele Flüchtlinge weiter traumatisierte, erinnern. In dieser Phase hat der UNHCR die Flüchtlinge mit dem tunesischen Militär allein gelassen, welches nicht in der Lage war die Flüchtlinge von den Übergriffen zu beschützen.

Auch in der aktuellen Phase, in der viele der tunesischen ArbeiterInnen entlassen wurden, glänzt der UNHCR durch Abwesenheit im Camp und verweilt stattdessen im über 100 Km entfernten Zarzis. Die Flüchtlinge werden ihrem Schicksal überlassen und haben keinerlei offizielle AnsprechpartnerInnen.

Zudem sollte die Funktion des Flüchtlingslagers kritisch verfolgt werden. Mit der aktuellen Ankunft von 74 auf dem Mittelmeer in Seenot geratenen Flüchtlingen in Choucha, scheint es als entwickle sich das Flüchtlingslager in einen Ort der Freiheitsentziehung für undokumentiert Migrierende. Es wird Zeit für eine zivilgesellschaftliche Intervention, die das Wirken des UNHCR in Choucha kritisch beäugt! Außerdem brauchen vor allem die abgelehnten Flüchtlinge rechtliche Unterstützung, um für ihr Recht auf ein faires Asylverfahren zu kämpfen!

Mehr Informationen erhalten Sie von den betroffenen Flüchtlingen selbst. Kontaktdaten von vielen Communityspokespersons, die Kontakt zur Zivilgesellschaft und zu AnwältInnen suchen, können Sie unter choucha@riseup.net erfragen.

Ben Gardane / Tunis – März 2012

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