23. September 2012 · Kommentare deaktiviert für EDA wollte Verfahren gegen algerischen Minister verhindern · Kategorien: Algerien

http://www.algeria-watch.org/de/artikel/2012/verfahren_minister.htm

Von Stefan Schürer, Tagesanzeiger, Schweiz, 3. August 2012

Nach Ansicht des Aussendepartements darf gegen ehemalige Minister ausländischer Staaten nicht ermittelt werden. Die Bundesanwaltschaft setzte sich darüber hinweg – und erhielt vor Gericht recht.
Der in der Schweiz wegen Kriegsverbrechen angeklagte General Khaled Nezzar 1989 mit dem damaligen algerischen Präsidenten Chadli Bendjedid in Algier.

Die Schweiz ist endgültig kein Rückzugsort für Kriegsverbrecher mehr: Mit seinem Entscheid im Fall des Algeriers Khaled Nezzar hat das Bundesstrafgericht klargemacht, dass selbst ehemalige Verteidigungsminister ausländischer Staaten vor dem Zugriff der Schweizer nicht mehr sicher sind (Ausgabe von gestern). Nezzar werden Kriegsverbrechen während des algerischen Bürgerkriegs in den 90er-Jahren zur Last gelegt. Damals starben rund 200’000 Personen.

Gemischte Reaktionen dürfte das Urteil im Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgelöst haben.Wie aus dem Urteil hervorgeht, hatte das EDA im Verlauf des Verfahrens vergeblich argumentiert, Nezzar geniesse als ehemaliger Verteidigungsminister Immunität und könne deshalb vor hiesigen Gerichten für amtliche Handlungen aus seiner Zeit als Minister nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dies teilte das EDA der Bundesanwaltschaft (BA) auf deren Anfrage hin mit. Wie das Departement zu dieser Einschätzung kommt, will es nicht kommentieren. Ebenso schweigt sich das EDA zu den Gründen für seine Haltung aus.

«Hochpolitischer Entscheid»

Auf der Hand liegt, dass sich die Schweiz mit dem Urteil auf diplomatischem Parkett nicht nur Freunde schafft. Dies gilt zum einen im Verhältnis zu Algerien: Der algerische Staat hatte dem EDA unmittelbar nach der Befragung Nezzars durch die BA seine «grosse Besorgnis» über die Untersuchung mitgeteilt. Zum anderen birgt das Urteil gegenüber anderen Staaten Konfliktpotenzial. Wann immer ein ehemaliger Amtsträger, dem Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, in die Schweiz einreist, ist die Bundesanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Gleiches gilt bei mutmasslichen Kriegsverbrechern, die keine amtliche Funktion innehaben. Internationale Konferenzen, die in der Schweiz stattfinden, könnten deshalb für einige Teilnehmer zum Risiko werden, sagt Andreas Ziegler, Völkerrechtsprofessor an der Uni Lausanne. Dies gilt etwa für die von Aussenminister Didier Burkhalter zeitweise ins Auge gefasste Syrien-Konferenz in Genf. «Vertreter der Aufständischen geniessen keine Immunität», sagt Ziegler. Sie müssten bei einem Verdacht auf Kriegsverbrechen mit einer Verhaftung rechnen.

Für Ziegler hat das Gericht einen «hochpolitischen Entscheid in einer äusserst umstrittenen Frage» gefällt. Im Vergleich mit dem Ausland wage sich die Schweiz weit vor. «Die meisten Staaten gehen davon, dass ehemalige Minister für Taten, die sie in Ausübung ihrer Funktion während ihrer Amtszeit begangen haben, in einem anderem Land nicht belangt werden können.»

Die Bundesanwaltschaft nimmt ihrerseits wenig Rücksicht auf die politische Grosswetterlage, wie sie bereits verschiedentlich gezeigt hat. Auf Anfrage bestätigt sie ihr Credo: Die Bundesanwaltschaft richte ihre Tätigkeit allein an den gesetzlichen Vorgaben aus. Befinde sich ein Verdächtiger in der Schweiz, müsse sie Ermittlungen aufnehmen. Eine Ermächtigung des Bundesrats ist hierfür nicht nötig. Um die abweichende Haltung des EDA im Fall Nezzar macht die BA kein grosses Aufheben. Das EDA habe aufgrund der von ihm zu verteidigenden Interessen und gemäss seiner Interpretation des Sachverhalts Position bezogen, teilt die BA lediglich mit.

Verfahren trotz Ausreise

Neben der Bundesanwaltschaft nehmen zunehmend auch Menschenrechtsorganisationen mutmassliche Kriegsverbrecher ins Visier. Nezzar konnte im Oktober 2011 dank eines Hinweises der Organisation Trial in einem Genfer Hotel verhaftet werden. Von Trial stammt auch die Strafanzeige gegen Nezzar. Trial erwarte, dass die Bundesanwaltschaft das Schweizer Recht durchsetze, sagt Rechtsberater Bénédict de Moerloose.

Gemäss dem Entscheid im Fall Nezzar genügt es, dass sich ein Verdächtiger im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung in der Schweiz aufhält. Reist der Verdächtige in der Folge aus, darf die BA das Verfahren dennoch weiterführen. Selbst eine Verurteilung in Abwesenheit bleibt möglich. Dies gilt auch im Fall Nezzar: Der Algerier hat die Schweiz nach der Befragung durch die BA bereits im Oktober 2011 wieder verlassen. Die Bundesanwaltschaft teilt mit, Nezzar werde durch Schweizer Anwälte vertreten und stelle sich der Justiz zur Verfügung.

Laut Ziegler ist zumindest fraglich, ob ein Verfahren in Abwesenheit des Beschuldigten der richtige Weg ist. Es handle sich wohl um einen «politischen Trick». Andernfalls hätte man Nezzar für das Verfahren in Untersuchungshaft nehmen müssen, sagt Ziegler. «Und dies hätte Algerien kaum akzeptiert.»

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